Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten / Wesentliche Bestimmungen der Gewinnspielsatzung für unwirksam erklärt
Geschrieben am 30-10-2009 |
Berlin (ots) - Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, mit der wesentliche Bestimmungen der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten für unwirksam erklärt wurden. Präsident Jürgen Doetz: "Mit der Entscheidung werden zahlreiche Kritikpunkte des VPRT zur Satzung bestätigt. Begrenzungen der Sendungsdauer und feste Durchstellzeiten greifen in die Programm- und Rundfunkfreiheit ein. Das Gericht hat dies jetzt klargestellt und zugleich auch Einschränkungen bei Auskunfts- und Vorlagepflichten gemacht. Damit wurden wichtige Punkte zugunsten der Sender gekippt."
Nach der Auffassung des Gerichts ist die Satzung in folgenden Punkten nicht von der Ermächtigungsgrundlage im Rundfunkstaatsvertrag gedeckt: Festlegung des Veranstalters auf einen Zeitraum von höchstens 30 Minuten für das Durchstellen eines Anrufers sowie auf eine Höchstdauer der Gewinnspielsendung von 3 Stunden, Schutz der Zuschauer vor einer wiederholten Teilnahme an Gewinnspielen, bestimmte Protokollierungs- und Nachweispflichten des Gewinnspielanbieters sowie Erstreckung der Satzung auf Gewinnspiele in Telemedien.
Das Normenkontrollverfahren führte 9live gegen die BLM. Gegen das Urteil des BayVGH vom 28. Oktober 2009 wurde für beide Beteiligten Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Originaltext: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6895 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6895.rss2
Pressekontakt: Pressesprecher Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH, Tel.: 030/39880-101, Email: schultz@schultz-kommunikation.de
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