EANS-Adhoc: CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft / CA IMMOBILIEN ANLAGEN AG BEGIBT WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN
Geschrieben am 04-11-2009 |
-------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
Unternehmen/Wandelschuldverschreibung
04.11.2009
AD-HOC MELDUNG
Nicht zur Veröffentlichung in den USA, Kanada, Japan und Australien.
CA IMMOBILIEN ANLAGEN AG BEGIBT WANDELSCHULD¬VERSCHREIBUNGEN
Wien, 4. November 2009.
Der Vorstand der an der Wiener Börse notierten CA Immobilien Anlagen AG ("CA Immo") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Emission von Wandelschuldverschreibungen beschlossen. CA Immo nützt damit die von der Hauptversammlung am 13. Mai 2008 erteilte diesbezügliche Ermächtigung.
Das geplante Emissionsvolumen beträgt 100 Mio. EUR. CA Immo hat sich das Recht vorbehalten, das Emissionsvolumen um bis zu 35 Mio. EUR zu erhöhen. Des Weiteren hat CA Immo den Joint Bookrunnern eine Option (so genannte Greenshoe-Option) eingeräumt, um weitere Wandelschuldverschreibungen im Nominale von bis zu 15 Mio. EUR zu erwerben, um allfällige Mehrzuteilungen zu decken; die Option ist bis zwei Werktage vor Lieferung ausübbar.
Der Emissionserlös soll CA Immo die finanzielle Flexibilität ermöglichen, Investitionsmöglichkeiten, die sich in der aktuellen Marktphase ergeben, nützen zu können sowie künftige Entwicklungsprojekte zu finanzieren.
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen wird 5 Jahre betragen. Der halbjährlich zu zahlende Kupon beträgt voraussichtlich zwischen 3,75% und 4,50% p.a. Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100% des Nennbetrags von EUR 50.000 pro Schuldverschreibung ausgegeben und werden, sofern sie nicht zuvor gewandelt werden, zu 100% des Nennbetrages, zuzüglich aufgelaufener Zinsen, bei Fälligkeit zurückgezahlt. Die Schuldverschreibungen können nach drei Jahren seitens CA Immo frühzeitig zurückgezahlt werden, sofern der Aktienkurs der CA Immo Aktie (in bestimmten Zeiträumen) mindestens 130% des zu dem Zeitpunkt anwendbaren Wandlungspreises entspricht.
Der anfängliche Wandlungspreis wird voraussichtlich zwischen 25,0% und 30,0% über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der CA Immo Aktie an der Wiener Börse vom Beginn des Angebots bis zum Zeitpunkt der Preisfestsetzung liegen, welche für heute erwartet wird.
Das Bezugsrecht der Aktionäre zum Bezug der Wandelschuldverschreibungen ist ausgeschlossen. CA Immo plant eine Handelsaufnahme der Wandelschuldverschreibungen im MTF (Dritter Markt) der Wiener Börse. Abrechnung und Lieferung wird voraussichtlich am 9. November 2009 stattfinden.
Die Wandelschuldverschreibungen werden im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der USA, Kanada, Australien, und Japan angeboten und verkauft. Es wird kein öffentliches Angebot der Wandelschuldverschreibungen geben. Deutsche Bank und UniCredit fungieren als Joint Bookrunner der Emission.
Wichtige Information:
Nicht zur Veröffentlichung in den USA, Kanada, Japan, und Australien. Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und ist kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten ('USA'), Österreich oder irgendeiner anderen Jurisdiktion. Die Schuldverschreibungen und die bei Ausübung der Schuldverschreibungen zu liefernden Aktien wurden nicht gemäß den Vorschriften der Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung registriert und dürfen ohne eine vorherige Registrierung bzw. ohne das Vorliegen einer anwendbaren Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung unter den U.S. Wertpapiergesetzen in den USA oder an U.S. Personen nicht verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden. Die CA Immobilien Anlagen AG beabsichtigt nicht, dieses Angebot in den USA zu registrieren oder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der CA Immobilien Anlagen AG in den USA durchzuführen.
Dieses Dokument ist nicht zur allgemeinen Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung im Vereinigten Königreich bestimmt und darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verteilt werden, (i) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19(5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben oder (ii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ('high net worth companies, unincorporated associations etc.') erfasst sind (alle solche Personen im folgenden "Relevante Personen" genannt). Jede Person im Vereinigten Königreich, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.
Ab dem Tag der Bekanntmachung der endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen kann Deutsche Bank Aktiengesellschaft als Stabilisierungsmanager, Maßnahmen ergreifen, um den Preis der Schuldverschreibungen oder der Aktien auf einem höheren Niveau als dem sich sonst am Markt ergebenden Preis zu stabilisieren. Falls solche Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, können sie jederzeit beendet werden. Sie müssen spätestens 30 Tage nach dem Abrechnungstag oder 60 Tage nach Zuteilung der Anleihe, je nach dem, welcher dieser Zeitpunkte zuerst eintritt, beendet sein. Sofern solche Maßnahmen vorgenommen werden, können sie zu Marktpreisen der Anleihe und/oder der Aktien führen, die über dem sich ohne solche Maßnahmen am Markt ergebenden Preisniveau liegen und eine Preisstabilität indizieren, die ohne solche Maßnahmen nicht bestehen würde. Es besteht jedoch keine Pflicht, Stabilisierungsmaßnahmen vorzunehmen und, sollten solche Maßnahmen vorgenommen werden (was nicht vor Bekanntgabe der endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen geschehen darf), können sie jederzeit beendet werden.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Bestimmte Informationen in dieser Mitteilung sind "zukunftsgerichtete Aussagen." Investoren sollten beachten, dass zukunftsgerichtete Aussagen von Natur aus Unsicherheiten unterworfen sind und Risiken und Unsicherheiten unterliegen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Entwicklungen und Leistungen der Gesellschaft wesentlich von denen abweichen können, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen enthalten oder impliziert werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen schließen Aussagen zur Durchführung und zu den Bedingungen des Angebots und der Mittelverwendung aus dem Angebot ein. Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den derzeitigen Erwartungen abweichen, sind unter anderem Risiken im Zusammenhang mit globalen politischen oder wirtschaftlichen Unsicherheiten, unerwartete Ereignisse, die eine Auswirkung auf die Mittelverwendung aus dem Angebot haben, sowie Schwankungen in den globalen Wertpapiermärkten. Investoren und andere Personen sollten nicht davon ausgehen, dass zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Mitteilung die Einschätzung des Management zu einem anderen Zeitpunkt als dem Datum dieser Mitteilung reflektieren
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: CA Immobilien Anlagen AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
CA Immobilien Anlagen AG
Investor Relations
Florian Nowotny
Claudia Hainz
Tel.: +43/1/532 59 07-593
eMail: ir@caimmoag.com
www.caimmoag.com
Branche: Immobilien ISIN: AT0000641352 WKN: 064135 Index: Immobilien-ATX Börsen: Wien / Amtlicher Handel
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