Kartellbußgeld gegen GEA bzw. ehemalige Tochtergesellschaften
Geschrieben am 11-11-2009 |
Bochum (ots) - Die Europäische Kommission hat heute wegen illegaler Preisabsprachen bis zum Jahre 2000 im Markt für Hitzestabilisatoren gegen 24 Unternehmen Geldbußen verhängt. Darunter befinden sich auch zwei kleinere Unternehmen, die vor knapp 10 Jahren von der früheren Metallgesellschaft AG/mg technologies ag veräußert worden waren bzw. der im Jahre 2004 ebenfalls veräußerten Dynamit Nobel zuzurechnen sind. Nach Ansicht der Europäischen Kommission ist GEA Group Aktiengesellschaft als Rechtsnachfolgerin der Metallgesellschaft AG, welche damals als Konzernobergesellschaft fungierte, für die begangenen Verstöße neben den ehemaligen Tochtergesellschaften gesamtschuldnerisch in Höhe von bis zu 3,3 Mio. EUR haftbar. GEA hält die Verhängung des Bußgeldes für unbegründet und prüft derzeit rechtliche Schritte. Unabhängig davon weist GEA darauf hin, dass das Unternehmen strenge Compliance Richtlinien hat, die für den gesamten Konzern weltweit gelten und umgesetzt werden.
Die GEA Group Aktiengesellschaft ist einer der größten Systemanbieter für die Erzeugung von Nahrungsmitteln und Energie mit einem Konzernumsatz von rund 5,2 Milliarden Euro in 2008. Sie konzentriert sich als international tätiger Technologiekonzern auf Prozesstechnik und Komponenten für die anspruchsvollen Produktionsprozesse in unterschiedlichen Endmärkten. Der Konzern generiert ca. 70 Prozent seines Umsatzes aus den langfristig wachsenden Industrien für Nahrungsmittel und Energie. Zum 30. September 2009 beschäftigte das Unternehmen mehr als 20.000 Mitarbeiter, die für Kunden in 50 Ländern erreichbar sind. In 90 Prozent ihrer Geschäftsfelder zählt die GEA Group zu den Markt- und Technologieführern. Die GEA Group ist im deutschen MDAX (G1A, WKN 660200) notiert.
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Originaltext: GEA Group AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/33230 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_33230.rss2 ISIN: DE0006602006
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