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Interview: "Fiskus kann Aufschwung im Mittelstand beschleunigen"

Geschrieben am 17-11-2009

München (ots) - Die Bundesregierung will Unternehmen und Bürger im
kommenden Jahr um rund 8,4 Milliarden Euro steuerlich entlasten. Das
Gesetzgebungsverfahren für das sogenannte
"Wachstumsbeschleunigungsgesetz" läuft auf Hochtouren, damit es
bereits zum 1. Januar 2010 in Kraft treten kann. Der
Regierungsentwurf soll am 4. Dezember in zweiter Lesung im Bundestag
und am 18. Dezember abschließend im Bundesrat behandelt werden.

"Der Fiskus kann den Aufschwung im Mittelstand beschleunigen"

Fritz Esterer ist seit Juli 2009 Vorstandsvorsitzender des World
Tax Service WTS, einer international agierenden
Steuerberatungsgesellschaft mit mehr als 400 Mitarbeitern und Präsenz
in rund 90 Ländern. Zuvor war Fritz Esterer 13 Jahre Steuerchef des
Siemens-Konzerns.

Was kann die Bundesregierung derzeit steuerpolitisch für kleine
und mittlere Unternehmen tun?

Die Koalition hat nun die Chance, ein ganzes Instrumentarium
zielgerichtet einzusetzen, um dem Mittelstand aus der Krise zu
helfen. Wichtig wären Maßnahmen, die den Standort Deutschland
nachhaltig international stärken und gleichzeitig solche, die
unmittelbar den Aufschwung beschleunigen.

Was könnte Mittelständlern in der Krise helfen?

Wer jetzt Verluste schreibt, sollte ausgedehntere Möglichkeiten
erhalten, diese mit Gewinnen aus Vorjahren zu verrechnen. Mit
ausgedehnt meine ich, dass ein Verlustrücktrag zumindest für gewisse
Zeit unbegrenzt möglich sein sollte. Auch sollte er nicht nur mit dem
Gewinn des letzten Jahres, sondern auch der letzten zwei bis drei
Jahre verrechnet werden können. Angeschlagene, solide wirtschaftende
Unternehmen, die in früheren Jahren durch ihre Steuerzahlungen zum
Gemeinwohl beigetragen haben, erhalten so den rettenden, schnellen
Liquiditätszufluss.

Wie sollte der Aufschwung beschleunigt werden?

Wenn Firmen wieder erste Gewinne schreiben, sollten sie diese
umgekehrt zunächst mit den angehäuften Verlusten aus der Talfahrt
verrechnen können, bevor wieder Steuern zu zahlen sind. Von der
ungerechten Mindestbesteuerung der Gewinne sollte sich der Fiskus
verabschieden. Der Aufschwung ist wie ein zartes Pflänzchen. Wenn der
Gärtner zu früh ernten will, macht er es kaputt.

... in einer Phase, in der sich viele Mittelständler
restrukturieren!

Viele ziehen Konsequenzen aus der Verwundbarkeit und stellen sich
neu auf. Ein flexibles und gerechtes Steuerrecht muss Verlustvorträge
bei konzerninternen Umstrukturierungen erhalten. Für Sanierungsfälle
ist eine derartige Regelung in Kraft, leider bislang nur bis Ende
2011. Beim Wechsel von Anteilseignern sollten Verlustvorträge auch
insoweit nicht verloren gehen, als stille Reserven vorhanden sind -
das sind Unternehmenswerte, die über den bilanziellen Buchwert
hinausgehen. Bei diesen Punkten ist der Gesetzgeber auf einem guten
Weg.

Welche fiskalischen Maßnahmen könnten den Standort Deutschland
stärken?

Aus steuerpolitischer Sicht drei: Erstens macht die Gewerbesteuer
die Kommunen anfällig für das konjunkturelle Auf und Ab. Außerdem
wird durch die Gewerbesteuer die weitere Modernisierung des
Unternehmensteuerrechts behindert. Wer die Gemeindesteuern
reformieren will, kann andere fiskalische Instrumente nutzen, etwa
das Vier-Säulen-Modell der Stiftung Marktwirtschaft. Zweitens
brauchen wir in Deutschland eine moderne Gruppenbesteuerung, die
unabhängig von der Rechtsform auf Formalitäten wie den
Ergebnisabführungsvertrag verzichtet und eine grenzüberschreitende
Verlustnutzung innerhalb einer Unternehmensgruppe erlaubt. In anderen
Ländern bereits Realität! Und drittens sehen wir im internationalen
Vergleich, dass bei uns eine steuerliche Forschungsförderung fehlt.
Alle großen Industriestaaten haben entsprechende Steuergesetze,
Deutschland stellt hier eine große Ausnahme dar. Innovationen sind
das Rückgrat eines Wirtschaftsstandortes. Intellectual Property ist
der wichtigste Rohstoff, den Deutschland hat.

Originaltext: WTS AG Steuerberatungsgesellschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66724
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66724.rss2

Kontakt:

WTS AG Steuerberatungsgesellschaft
Dipl.-Journ. Richard Tigges, Direktor Unternehmenskommunikation
Thomas-Wimmer-Ring 1
80539 München
Telefon: +49 (0)89 28646-2222
Telefax: +49 (0)89 28646-1004
E-Mail: richard.tigges@wts.de


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