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brands4friends zwingt BuyVIP zum öffentlichen Widerruf: BuyVIP ist nicht Europas größte Shopping-Community / Verbot: BuyVIP darf nicht mit dem Slogan "Deutschlands größter Shopping-Club" werben lasse

Geschrieben am 18-11-2009

Berlin (ots) - Die Shopping-Community BuyVIP warb in einer
Vielzahl von Pressemitteilungen mit den Worten "Deutschlands größte
Shopping-Community BuyVIP" und "...BuyVIP europaweit die größte
Shopping-Community". Dies, obwohl BuyVIP in Bezug auf ihre
Mitgliederzahl sowie in Bezug auf die zu verzeichnenden
Internetbesucher oder den erzielten Umsatz in Europa deutlich nicht
Marktführerin ist. Daraufhin verklagte brands4friends BuyVIP, nachdem
das Landgericht Hamburg diese Werbung bereits per einstweilige
Verfügung (Az. 312 O 403/09) verboten hatte, auf Widerruf der
falschen Werbeaussagen. Das Landgericht Hamburg folgte der Klage und
verurteilte BuyVIP (Aktenzeichen 312 O 497/09) den folgenden Widerruf
auf der eigenen Website sowie in einer Pressemitteilung zu
veröffentlichen:

"In unseren Pressemitteilungen haben wir uns als Europas größte
Shopping-Community bezeichnet.

Diese Behauptung widerrufen wir als unwahr."

Das Urteil ist rechtskräftig.

Rechtsanwalt Alexander Graf von Kalckreuth, Kalckreuth
Rechtsanwälte, der brands4friends anwaltlich vertritt, hält dazu
fest:

"Wer mit dreist falschen Werbeaussagen Kunden täuscht und
Wettbewerber schädigt, der muss und kann konsequent gestoppt werden."

Auch ließ sich BuyVIP über verschiedene Internetseiten ihrer
Affiliates als Deutschlands größten Shoppingclub bewerben. Dies,
obwohl brands4friends in Bezug auf die Mitgliederzahl, die
Internetbesucher oder den Umsatz in Deutschland einen deutlichen
Vorsprung gegenüber BuyVIP sowie anderen Mitbewerbern hat und klar
Marktführer ist. Auch diesbezüglich nahm brands4friends BuyVIP auf
Unterlassung in Anspruch und erwirkte vor dem Landgericht Hamburg
(Aktenzeichen 312 O 541/05) eine einstweilige Verfügung, nach der es
BuyVIP bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der
Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass
dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer
Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall
höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei
Jahre) verboten ist, im geschäftlichen Verkehr mit dem Slogan

"BuyVIP ist Deutschlands größter Shopping-Club [...]"

werben zu lassen.

brands4friends betreibt im Internet den bekannten Shopping-Club
für Markenbekleidung und Lifestyle-Produkte und ist in Deutschland
klar Marktführer. brands4friends hat bereits über 2,5 Millionen
Mitglieder und es kommen täglich bis zu 10.000 neue Mitglieder hinzu.
Seit Beginn der Unternehmensgeschichte 2007 wurde brands4friends
mehrfach ausgezeichnet. Insbesondere erhielt brands4friends den
Innovationspreis der Jury "Online-Shop des Jahres 2008" auf dem
deutschen Versandhandelskongress.

Die in Berlin ansässige Sozietät Kalckreuth Rechtsanwälte ist
spezialisiert auf die Bereiche Media, Intellectual Property und
Information Technology und berät Mandanten im In- und Ausland.

Originaltext: Kalckreuth Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61217
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61217.rss2

Pressekontakt:
Alexander Graf von Kalckreuth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Kalckreuth Rechtsanwälte
Unter den Linden 32-34
10117 Berlin
Fon +49(0)30. 210 219 60
Fax +49(0)30. 210 219 70

Mail: kalckreuth@kalckreuth.de
Website: www.kalckreuth.de


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