Mortler: Rechte der Flugpassagiere gestärkt
Geschrieben am 20-11-2009 |
Berlin (ots) - Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs über den Entschädigungsanspruch von Flugpassagieren bei Verspätungen erklärt die tourismuspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marlene Mortler MdB:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist eine gute Entscheidung für alle Flugpassagiere, die ihre Reise auf einem Flughafen in der EU antreten. Damit werden die Rechte der Verbraucher bei starken Flugverspätungen zu Recht gestärkt. In letzter Konsequenz sind die Folgen einer starken Verspätung für die Passagiere oft mit denen bei einer kompletten Flugannullierung vergleichbar. Dem trägt das neue Urteil nunmehr Rechnung und stärkt die Rechtssicherheit bei der Durchsetzung finanzieller Entschädigungsansprüche.
Bisher hatten Fluggäste bei Verspätungen lediglich einen Anspruch auf Essen und Getränke sowie bei Bedarf eine Hotelübernachtung. Bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden konnten sie auch auf den Flug verzichten und den Flugpreis erstattet bekommen. Eine nach der Entfernung gestaffelte Entschädigungspauschale stand ihnen jedoch nur bei einer Annullierung oder Nichtbeförderung zu. Dies führte in der Praxis zu Unklarheiten bei der Auslegung dieser Begriffe bei rechtlichen Auseinandersetzungen.
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