Südwest Presse: Kommentar zum Solidaritätszuschlag
Geschrieben am 25-11-2009 |
Ulm (ots) - Die Steuerzahler sollten sich nicht zu früh freuen: Der Solidaritätszuschlag ist längst nicht abgeschafft, nur weil ihn ein Finanzgericht für verfassungswidrig hält. Die Entscheidung liegt jetzt bei den obersten Richtern in Karlsruhe. Die dürften einige Zeit brauchen, und das Ergebnis ist völlig offen. Immerhin haben jetzt erstmals Finanzrichter Zweifel an der Konstruktion geübt. Der Name "Solidaritätszuschlag" ist genial. Wer wäre schon gegen Solidarität mit den Ostdeutschen, auch wenn im Westen das Verständnis für den Nachholbedarf langsam abnimmt? Tatsächlich landen aber die Einnahmen nicht direkt im Osten, sondern im großen Topf des Bundeshaushalts. Der Vorteil dieser Konstruktion ist, dass der Bund - im Gegensatz zur Einkommensteuer - nichts an Länder und Gemeinden abgeben muss. Letztlich ist also der Begriff "Soli" schlicht Etikettenschwindel. Daher ist auch nicht gegen die Einheit, wer 20 Jahre nach dem Fall der Mauer seine Abschaffung fordert. Vielmehr haben sich alle Regierungen seither davor gedrückt, den Steuerzahlern reinen Wein einzuschenken. Mit großer Geste hat Rot-Grün Anfang des Jahrzehnts den Spitzensteuersatz auf 42 Prozent gesenkt. Tatsächlich beträgt er, samt Soli, 44,4 Prozent. Mit der Wortklauberei muss endlich Schluss sein. Dazu gehört allerdings auch das ehrliche Bekenntnis: Wird der Soli abgeschafft, müssen die Einnahmen aus anderen Steuerquellen kommen.
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