Börnsen/Wanderwitz: Sonntagsschutz ist Kulturschutz
Geschrieben am 01-12-2009 |
Berlin (ots) - Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Sonntagsschutz erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und der Obmann der Arbeitsgruppe Kultur und Medien Marco Wanderwitz MdB:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Sonntagsschutz ist auch ein Urteil für den Kulturschutz. Der Erhalt der Sonntagskultur war der Union stets ein besonderes Anliegen.
Konsum und Kommerz dürfen nicht allein zeit- und lebensbestimmend werden. Der freie Bürger bestimmt sich durch ein Wertebewusstsein, das aus Kultur, Bildung und Glaube erwächst. Der arbeitsfreie Sonntag ist ein kleiner Baustein, ein durch die Verfassung geschütztes Zeitfenster, das hierzu beiträgt.
Wir haben eine bestehende von unseren Bürgern in großer Mehrheit gewollte Sonntagskultur. Sie ist mit ihren vielen unterschiedlichen Facetten schützenswert. Der arbeitsfreie Sonntag ist eine gewollte Unterbrechung der Arbeitswoche. Viele Bereiche unseres gesellschaftlichen Lebens würden ohne einen freien Sonntag in Frage gestellt. Ehrenamtliches Engagement beruht zum großen Teil auf der Zeit, die der Sonntag bietet. Sport und Vereinsleben sind in der jetzigen Form ohne den freien Sonntag überhaupt nicht denkbar. Bildung und Kultur als Quelle für Betätigung, Muße und Freude des Einzelnen sind nur durch einen arbeitsfreien Sonntag zu pflegen.
Vornehmlich ist der Sonntag auch der Tag für Familie und Freundschaften. In unserer hektischen Welt wird es immer schwieriger diese zu erhalten. Gemeinsame Kulturerfahrungen mit Familie oder Freunden verschaffen den nötigen Abstand zur Arbeit und geben neue Kraft für die nächsten Tage. Der Sonntag bietet hier für alle einen gemeinsamen Ankerpunkt. Der freie Sonntag fördert Familie und Freundschaft, lässt Zeit für Kultur, Bildung, Sport und Ehrenamt. Der Sonntag ist ein christlicher Feiertag und er sollte es bleiben.
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