Neue OZ: Kommentar zu Justiz / Kirchen / Ladenöffnungszeiten / Urteil
Geschrieben am 01-12-2009 |
Osnabrück (ots) - Erfreuliches Urteil
Zunehmend wurde der Sonntag als arbeitsfreier Tag in den vergangenen Jahren von einigen Ländern ausgehöhlt - besonders extrem vom Berliner Senat. Nun hat das Verfassungsgericht ein erfreulich klares Urteil zum Erhalt dieses gemeinsamen Ruhetages gefällt. Der Schutz des Sonntags im Grundgesetz, so betonen die Karlsruher Richter ausdrücklich, betrifft zwar auch religiöse Belange wie den Kirchgang, er geht aber weit darüber hinaus.
Ein Sonntag mit geschlossenen Läden - das nutzt vielen gestressten Verkäuferinnen, Amateursportlern, Freundeskreisen und vor allem vielen Familien, die sonst zerrissen wären. Für sie wäre die Sieben-Tage-Öffnung von Geschäften alles andere als ein Fortschritt. Und die wirtschaftlichen Auswirkungen? Gemach. Wer unbedingt auf Christmas-Shopping und Kaufen als Erlebnis Wert legt, braucht dazu nicht zwingend den Sonntag. Und einen angeblichen Untergang des Einzelhandels beklagen nach der aktuellen Entscheidung nicht einmal dessen Verbandsvertreter.
Peinlich ist die erneute juristische Nachhilfe für den Berliner Senat. Aber das Urteil signalisiert auch anderen Bundesländern, ihre Regelungen bald zu überprüfen. Denn in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg sind sämtliche vier Adventssonntage derzeit ebenfalls für den Handel freigegeben.
Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58964.rss2
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