NRZ: Kommentar zum Sorgerechts-Urteil
Geschrieben am 03-12-2009 |
Essen (ots) - Willkommen in der Jetzt-Zeit: Nun wird man in Deutschland reagieren müssen. Der Gesetzgeber wird eine Regelung finden müssen, die unverheiratete Väter zu ihrem (Sorge-)Recht kommen lässt. Niemand sollte sich etwas vormachen: Es wird im Einzelfall schwierig, diese Regel zu leben. Es wird auch künftig vorkommen, dass Gerichte das Sorgerecht nur einem Elternteil zusprechen. Der Alltag in zerbrochenen Familien bleibt schwierig. Schwierig für die Kinder - schwierig für die Väter und Mütter. Sie müssen Kompromisse schließen, Verletztheiten ausblenden, und sich immer wieder ihrer Verantwortung bewusst werden. Nicht jeder kann das. Nur hat das rein gar nichts damit zutun, ob jemand Vater ist oder Mutter, verheiratet oder nicht.
Originaltext: Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58972 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58972.rss2
Pressekontakt: Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung Redaktion Telefon: 0201/8042607
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
240604
weitere Artikel:
- Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT zum Sorgerechts-Urteil Bielefeld (ots) - Das Beste, was einem Kind passieren kann, ist die Liebe und Fürsorge seiner Eltern. Mit seinem Urteil stärkt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Rechte lediger Väter, die nach deutschem Recht im Kampf um ihr Kind bislang leer ausgegangen sind. Väter ohne Sorgerecht bleiben bislang in Deutschland im Regen stehen. Auf dem Papier haben sie nicht einmal das Recht, telefonisch Kontakt zu ihrem Kind aufzunehmen oder sich in der Schule über die Leistungen ihres Nachwuchses zu informieren. Natürlich kann es im Einzelfall mehr...
- Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT zu Guttenberg und Afghanistan Bielefeld (ots) - Wie Karl-Theodor zu Guttenberg gestern im Bundestag seine Neubewertung des folgenschweren Luftangriffs auf die Tanklastzüge bei Kundus formulierte, mutete etwas merkwürdig an. Seine klare Aussage, dass er nach dem Studium von Dokumenten, die er bei seiner ersten Bewertung noch nicht gekannt habe, den Angriff jetzt als »militärisch nicht angemessen« bewerte, steht im Gegensatz zu seiner weiteren Aussage, dass er nicht daran zweifele, dass der damals kommandierende Oberst Georg Klein im Interesse seiner Soldaten gehandelt mehr...
- Südwest Presse: Kommentar: Guttenberg Ulm (ots) - Dieser Verteidigungsminister macht Mut. Vielleicht setzt sich ja in der Politik allmählich doch noch die Erkenntnis durch, dass es keinen Sinn hat, unhaltbare Positionen nur deshalb hartnäckig weiter zu vertreten, weil es als vermeintliches Zeichen der Schwäche wahrgenommen werden könnte, Fehler einzuräumen und eigene Urteile zu korrigieren. Einsicht ist eine Tugend, Sturheit gewiss nicht. Nun soll Karl-Theodor zu Guttenberg freilich nicht mehr Ehre zuteil werden als ihm gebührt. Es war falsch, kurz nach seinem Amtsantritt mehr...
- RNZ: Rhein-Neckar-Zeitung, Heidelberg, zu: Guttenberg Heidelberg (ots) - Karl-Theodor zu Guttenberg ist inzwischen ganz Verteidigungsminister. Aber auch ein gewiefter Politiker. Er hat seine erste, reflexhafte Einschätzung des Luftangriffs von Kundus korrigiert. Aber darauf verzichtet, den überforderten Befehlshaber, Oberst Klein, zu seiner eigenen Entlastung in die Pfanne zu hauen. Der Fisch hatte am Kopf gestunken, dort wurde nach den Informationspannen aufgeräumt. Militärisch war der angeforderte Bombenangriff ein klassischer "Overkill" - mit den bekannten Folgen. Und er widersprach mehr...
- Neue Westfälische: Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Oberlandesgericht kippt Videobeweis Überwachungsstaat JÜRGEN JUCHTMANN Bielefeld (ots) - Auch wenn wir es kaum wahrnehmen, die visuelle Überwachung des öffentlichen Raumes ist fast schon lückenlos. Videokameras in und vor Kaufhäusern, an den Ausfallstraßen, in Tunnels, auf Bahnhöfen und Flughäfen überwachen den Bürger auf Schritt und Tritt. Manchmal wird damit sogar ein böser Bube überführt. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat jetzt die dauerhafte Videoüberwachung von Autobahnen als verfassungswidrig erklärt. Das mag man angesichts vielfältiger Horrorgeschichten über Drängler und Raser bedauern. Aber das mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|