Halbwissen schadet dem Verbraucher / Warum eine Sterbegeldversicherung wirklich Sinn macht
Geschrieben am 07-12-2009 |
München (ots) - Das Thema Sterben wird in unserer Gesellschaft gerne verdrängt. Sicherlich auch ein Grund, warum zur Sterbegeldversicherung nur wenige und teils unzutreffende Aussagen zu finden sind. Aus Verbrauchersicht wichtig und sinnvoll war daher der im August 2009 veröffentlichte große Vergleichstest der Zeitschrift "Finanztest". Die HDH, die hier als verbraucherfreundliche Sterbegeldversicherung zu den Top-Gewinnern zählt, geht noch einen Schritt weiter: Sie möchte mit wissenswerten Fakten weit verbreitete Vorurteile und Fehlinformationen widerlegen. So kann der Verbraucher auf Grundlage tatsächlicher Sachverhalte seine Entscheidung zur richtigen Bestattungsvorsorge treffen.
Gerade im Trauerfall ist es für Angehörige hilfreich, wenn sie nicht zusätzlich finanziell belastet werden. Hat der Verstorbene nicht vorgesorgt, bleiben mindestens die Beerdigungskosten an den Hinterbliebenen hängen. Selbst eine einfache Form der Feuerbestattung kostet rund 3.000 Euro und eine Erdbestattung im schlichten Rahmen circa 5.000 Euro.
Eine Sterbegeldversicherung sorgt dafür, dass die finanziellen Aufwendungen für eine würdevolle Bestattung nicht zur Belastung für die Hinterbliebenen werden. Nach dem Ableben der versicherten Person erhalten die im Vertrag festgelegte Bezugsperson oder die gesetzlichen Erben die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich garantierter Überschüsse und weiterer Boni ausbezahlt. Immer wieder werden jedoch für die Bestattungsvorsorge andere Sparmodelle mit der Behauptung empfohlen, diese seien wesentlich effizienter als eine Sterbegeldversicherung. Dass dies falsch ist, zeigt die HDH nachfolgend anhand aufschlussreicher Fakten auf.
Ohne Gesundheitsprüfung ein lebenslanger Schutz
Anders als bei einer Kapital- oder Risikolebensversicherung, ist für eine Sterbegeldversicherung der HDH keine Gesundheitsprüfung notwendig. Je nach abgeschlossenem Tarif zahlt man entweder einen Einmalbeitrag oder festgelegte Beiträge über einen bestimmten Zeitraum ein. Damit ist man nach Ablauf einer Wartezeit bereits während der Einzahlungsdauer voll abgesichert. Auch danach besteht ein lebenslanger Versicherungsschutz - und das sogar beitragsfrei. Im Gegensatz dazu ist bei einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung eine Todesfallabsicherung in der Regel nur bis zum 75. oder 85. Lebensjahr möglich.
Damit der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung nicht zum Nachteil der Versicherten wird, sind bei einer Sterbegeldversicherung je nach Anbieter und Tarif unterschiedliche Wartezeiten vorhergesehen. Sie schützen die Versichertengemeinschaft vor den Personen, die beispielsweise wegen einer fortgeschrittenen Krankheit mit ihrem baldigen Ableben rechnen, noch schnell einen Versicherungsschutz beantragen und so den Versicherungsgedanken ad absurdum führen. Bei der HDH beträgt die Wartezeit nur 6 Monate, wenn der Kunde bei Abschluss der Versicherung unter 55 Jahre alt ist, ansonsten 36 Monate. Bei der angebotenen Sterbegeldversicherung gegen Einmalbeitrag (Tarif 4-EB), beträgt die Wartezeit bis zum 55. Lebensjahr ebenfalls nur 6 Monate, zwischen dem 55. und 65. Lebensjahr bloß 12 Monate und ab dem 65. Lebensjahr lediglich 18 Monate.
Sollte ein Versicherter während dieser Wartezeiten sterben, sind die einbezahlten Beiträge bei einem HDH-Vertrag nicht verloren. Die Hinterbliebenen bekommen von der HDH mindestens die eingezahlten Beiträge - und zwar ohne Abzug von Kosten oder Gebühren. Im Falle einer 3-jährigen Wartezeit werden im zweiten Jahr sogar 1/3 bzw. im dritten Jahr 2/3 der vollen Versicherungssumme ausbezahlt. Beim Versicherungsschutz gegen Einmalbeitrag wird im Falle eines Todes innerhalb der Wartezeit der einbezahlte Beitrag zuzüglich der garantierten Zinsen in Höhe von 3,25 Prozent ebenfalls ohne Abzug von Kosten und Gebühren erstattet.
Übrigens: Bei Tod durch Unfall gelten keine Wartezeiten. Die Hinterbliebenen sind hier ab Vertragsabschluss abgesichert und erhalten in diesem Falle auch noch das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme, wenn der Versicherte das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Hohe Rendite und optimales Preis-Leistungsverhältnis
Durch die vertraglich festgelegte Zahlungsdauer entweder bis zum 65. oder 75. Lebensjahr ist eine Überzahlung ausgeschlossen. Das gleiche gilt für den Einmalbeitrag. Eine Überbezahlung durch den Kunden, wie dies von der Zeitschrift "Finanztest" bei einigen anderen Anbietern von Sterbegeldversicherungen angeprangert wurde, gibt es somit bei der HDH nicht.
Auch der Vorwurf, eine Sterbegeldversicherung sei im Vergleich zu anderen Versicherungs- oder Geldanlageformen zu teuer, trifft gerade auf die HDH nicht zu. Auf Grund der garantierten Verzinsung von 3,25 Prozent liegt die HDH im Vergleich zum Garantiezins von 2,25 Prozent einer normalen Kapitallebensversicherung um stattliche 1 Prozent darüber. Selbst Festgeldanlagen und Sparbücher sind keine Alternativen, zumal sie keinen Versicherungsschutz enthalten. Die Sterbegeldversicherung der HDH hingegen bietet eine sichere Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme zuzüglich Überschüsse ab Vertragsbeginn bzw. nach Beendigung der Wartezeit - im Gegensatz zu anderen Geldanlageformen, die erst nach Ablauf einer längeren Ansparphase den gewünschten Betrag zur Verfügung stellen. Gleichzeitig gewährleistet die Sterbegeldversicherung von Anfang an einen lebenslangen Versicherungsschutz und leistet auch dann, wenn der Kunde ein hohes Alter erreicht hat. Bei einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung wird dagegen nur innerhalb der Vertragslaufzeit, meist bis maximal zum 75. oder 85. Lebensjahr, ein derartiger Todesfallschutz gewährt.
Dr. Klaus Lindhorst, Vorstand der HDH bestätigt: "Mit der HDH Sterbegeldversicherung können unsere Mitglieder getrost 100 Jahre oder älter werden, sie haben stets die Gewissheit, dass die irgendwann notwendig werdenden Bestattungskosten keinerlei finanzielle Belastung für ihre Angehörigen darstellen."
Originaltext: HDH die Hinterbliebenenkasse Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/78237 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_78237.rss2
Pressekontakt: Christian Hanf Geschäftsführer HDH Hinterbliebenenkasse Arcisstr. 50 80799 München Tel. 089 5508963-0 www.hinterbliebenenkasse.de service@hinterbliebenenkasse.de
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