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Erstmals in der privaten Vollkostenversicherung: Patienten-Rechtsschutz inklusive

Geschrieben am 10-12-2009

Düsseldorf (ots) - Vertrauen ist die Basis des Verhältnisses
zwischen Arzt und Patient. Aber auch Ärzte können Fehler machen. Für
Patienten ist es dann oft besonders schwierig, in der komplizierten
Auseinandersetzung um einen Behandlungsfehler zu ihrem Recht zu
kommen. Zumal Patienten dann in der Regel die Auseinandersetzung
nicht mehr direkt mit dem behandelnden Arzt, sondern mit der
Berufshaftpflichtversicherung des Mediziners führen müssen. Die ARAG
Krankenversicherungs-AG wird die rechtliche Chancengleichheit ihrer
Kunden im Arzt-Patienten-Verhältnis deutlich verbessern. Die ARAG
Krankheitskosten-vollversicherung verfügt ab 1. Januar 2010 über
einen leistungsfähigen Patienten-Rechtsschutz.

Erstmals sichert damit ein privater deutscher Krankenversicherer
seine vollversicherten Kunden gegen ein solches Rechtsschutzrisiko
ohne zusätzlichen Mehrbeitrag ab. Bisherige Angebote erstreckten sich
lediglich auf eine telefonische Rechtsberatung oder müssen
fakultativ, d.h. gegen Mehrbeitrag, zur Krankenversicherung
abgeschlossen werden.

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Aber was genau ist eigentlich ein Behandlungsfehler? Nicht nur die
viel zitierte Schere, die der Chirurg während der OP im Bauch
vergessen hat, gilt als Behandlungsfehler, sondern beispielsweise
auch falsche Angaben zur Dosierung eines Medikaments. Als
Behandlungsfehler wird somit die nicht angemessene, insbesondere
nicht sorgfältige, nicht richtige oder nicht zeitgerechte Behandlung
des Patienten durch einen Arzt bezeichnet. Ist vor der Behandlung die
Aufklärung durch den Arzt über Erforderlichkeit und Risiken der
Behandlung nicht erfolgt, handelt es sich um einen - ebenfalls
versicherten - Aufklärungsfehler. Dies gilt nicht nur für Ärzte,
sondern beispielsweise auch für Krankenhauspersonal,
Psychotherapeuten, Apotheker oder Pflegedienste. Sie alle sind Ärzten
im ARAG Patienten-Rechtsschutz gleichgestellt.

Langwierige Verfahren

"Medizinische Schadensersatzprozesse sind oftmals langwierig und
in der Beweisführung für den Patienten sehr komplex. Ohne
spezialisierte anwaltliche Begleitung ist das Kräfteverhältnis
zwischen Arzt und Patient nicht ausgewogen. Patienten und Arzt werden
nun auf der gleichen Augenhöhe reden können ", so Hanno Petersen. Mit
einem leistungsfähigen Rechtsschutzversicherer an seiner Seite
steigen beim Patienten die Chancen auf eine erfolgreiche
Geltendmachung angemessener Ansprüche.

Welche Leistungen werden erbracht?

Mit dem ARAG Patienten-Rechtsschutz sind im Rechtsschutzfall
Kosten von bis zu 1 Million Euro europaweit abgedeckt. Weltweit
übernimmt die ARAG bis 100.000 Euro der anfallenden Kosten. Für
Versicherte fällt dabei keine Selbstbeteiligung an. Auch die bewährte
anwaltliche telefonische Erstberatung der ARAG können
Kranken-Vollversicherte ab Januar 2010 nutzen: Rund um die Uhr geben
Rechtsanwälte einen ersten professionellen Rat zu Behandlungs-
und/oder Aufklärungsfehlern. Die anwaltlichen Beratungsleistungen der
ARAG wurden vom TÜV aktuell mit der Spitzennote "sehr gut"
zertifiziert.

ARAG Patienten-Rechtsschutz: Die Leistungen im Überblick
Risikobereiche Basis Komfort Premium


Kostenübernahme im Rechtsschutzfall
- Europaweit bis zu 1 Million Euro
- Weltweit bis zu 100.000 Euro
- Gesetzliche Gebühren des Rechtsanwaltes
- Anfallende Gerichtskosten
- Gebühren gerichtlich bestellter Zeugen und Sachverständiger
- Gerichtsvollzieher
- Schieds- und Schlichtungsverfahren
- Keine Selbstbeteiligung

Anwaltliche telefonische Erstberatung
- Direkte telefonische Verbindung mit einem Anwalt rund um die Uhr
- Erster anwaltlicher Rat zu Behandlungs- und/oder Aufklärungsfehlern

ARAG Online Rechts-Service
- Über 800 Musterschreiben und Verträge zu allen Rechtsbereichen zum
Download
- Zum Beispiel zu den Rechtsbereichen Arbeit, Miete, Familie, Verkehr
- Rechtsfragen interaktiv klären
- Rund um die Uhr verfügbar
- Zuverlässig und praxiserprobt
- Immer auf dem neusten Rechtsstand


Der ARAG Konzern ist der international anerkannte unabhängige
Partner für Recht und Schutz. Die ARAG ist das größte
Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Mit mehr als 3.300
Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und
Beitragsvolumen von über 1,4 Milliarden EUR. Außerhalb Deutschlands
ist die ARAG in weiteren zwölf europäischen Ländern und den USA für
ihre Kunden aktiv. Auf dem US-amerikanischen Rechtsschutzmarkt nimmt
die ARAG heute eine Spitzenposition ein. Darüber hinaus ist der
Konzern in Spanien und Italien mit seinen Rechtsschutzprodukten
Marktführer.

Originaltext: ARAG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/29811
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_29811.rss2

Pressekontakt:
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung-AG
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Klaus Heiermann
Leiter Hauptabteilung
Konzernkommunikation/Marketing
Telefon: +49 (0)211 963-2219
Fax: +49 (0)211 963-2220
klaus.heiermann@ARAG.de
www.ARAG.de


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