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Armutsgefährdung in den Bundesländern unterschiedlich

Geschrieben am 15-12-2009

Wiesbaden (ots) - Die Armutsgefährdung der Menschen in Deutschland
ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich: Nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) war im Jahr 2008 fast jede
vierte Person (24,0%) in Mecklenburg-Vorpommern und mehr als jede
fünfte (22,2%) in Bremen armutsgefährdet. In den südlichen
Bundesländern Baden-Württemberg (10,2%) und Bayern (10,8%) hatte
dagegen nur ungefähr jeder zehnte Mensch ein erhöhtes Armutsrisiko.
Gemäß der Definition der Europäischen Union gelten Menschen als
armutsgefährdet, die mit weniger als 60% des mittleren Einkommens
(Median) der Bevölkerung, hier dem mittleren Einkommen in
Deutschland, auskommen müssen. Die Ergebnisse gehen aus Berechnungen
des Mikrozensus für das Jahr 2008 hervor, die von den Statistischen
Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Projekts
"Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik" durchgeführt
wurden.

Bundesweit waren nach diesen Berechnungen im Jahr 2008 14,4% der
Bevölkerung armutsgefährdet. Dabei gibt es einen deutlichen
Ost-West-Unterschied: Hatten in den neuen Ländern (einschließlich
Berlin) 19,5% der Bevölkerung ein erhöhtes Armutsrisiko, waren im
früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) nur 13,1% der Menschen
armutsgefährdet. Lediglich die 65-Jährigen und Älteren hatten in den
neuen Ländern (10,2%) ein geringeres Armutsrisiko als im früheren
Bundesgebiet (12,5%). Daneben lag die Armutsgefährdungsquote der
Frauen im Westen mit 13,7% höher als bei den Männern (12,4%), während
im Osten keine nennenswerten Unterschiede festzustellen waren
(Frauen: 19,6; Männer 19,4%). Zwischen den Bundesländern zeigt sich
nicht nur der deutliche Ost-West-Unterschied. Auch innerhalb
Westdeutschlands sind zum Beispiel Menschen in Bremen (22,2%)
deutlich häufiger armutsgefährdet als etwa in Hamburg (13,1%).

Bundesweit sind besonders erwerbslose Personen sowie
Alleinerziehende und deren Kinder armutsgefährdet. Auch hier gibt es
große regionale Unterschiede: Während 2008 in Baden-Württemberg 42,7%
der Erwerbslosen armutsgefährdet waren, hatten in Bremen 68,7% der
Erwerbslosen ein erhöhtes Armutsrisiko. Mitglieder von
Alleinerziehenden-Haushalten waren in Baden-Württemberg (31,8%) und
Hamburg (32,1%) am seltensten von Armut bedroht, in
Mecklenburg-Vorpommern (62,7%) am häufigsten.

Grundlage der Berechnungen der oben genannten
Armutsgefährdungsquoten ist die Armutsgefährdungsschwelle auf
Bundesebene. Diese wird anhand des mittleren Einkommens im gesamten
Bundesgebiet errechnet. Den so ermittelten Armutsgefährdungsquoten
für Bund und Länder liegt somit eine einheitliche
Armutsgefährdungsschwelle zugrunde.

Diese und weitere umfangreiche Daten zu Armuts- und
Sozialindikatoren, detaillierte methodische Erläuterungen zu den
Datenquellen und den angewandten Berechnungsverfahren stehen im
Internet-Angebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung. Dieses
Informationsangebot wird im Rahmen des Projekts
"Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik" regelmäßig
aktualisiert und weiterentwickelt.

Methodische Hinweise:
Die im Rahmen dieser Pressemitteilung präsentierten
Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder wurden auf der Grundlage
der Ergebnisse des Mikrozensus 2008 berechnet. Der Mikrozensus ist
die größte jährliche Haushaltsbefragung in Europa; er bietet aufgrund
seiner Stichprobengröße die Möglichkeit, für alle Bundesländer
verlässliche Indikatoren zu berechnen.

Für die Berechnung von Armutsgefährdungsquoten kommen
grundsätzlich mehrere Datenquellen der amtlichen Statistik in
Betracht. Auf europäischer Ebene und auf Bundesebene (insbesondere im
Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung) wird zur Berechnung
von Indikatoren, die die Einkommensarmut und -verteilung betreffen,
die Statistik "Leben in Europa" (EU-SILC) als Datengrundlage
herangezogen. Für die Darstellung vergleichbarer Indikatoren auf
Ebene der Bundesländer kann EU-SILC jedoch nicht verwendet werden, da
die Stichprobe nicht groß genug ist, um auch für kleinere
Bundesländer die entsprechenden Indikatoren auszuweisen. Zu beachten
ist, dass sich der Mikrozensus und EU-SILC sowohl hinsichtlich des zu
Grunde liegenden Einkommenskonzepts und der Einkommenserfassung als
auch hinsichtlich des Stichprobendesigns unterscheiden. Nach den
Ergebnissen der EU-SILC-Erhebung 2008 ergab sich für das Jahr 2007
bundesweit eine Armutsgefährdungsquote von 15%.

Neben den dargestellten Armutsgefährdungsquoten nach dem
Nationalkonzept können auch nach dem Regionalkonzept
Armutsgefährdungsquoten berechnet werden. Grundlage der Berechnungen
sind die jeweiligen regionalen Armutsgefährdungsschwellen. Diese
werden anhand des mittleren Einkommens (Median) des jeweiligen
Bundeslandes beziehungsweise der jeweiligen Region errechnet. Dadurch
wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern
beziehungsweise Regionen Rechnung getragen.

Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung
unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Bettina Mertel,
Telefon: (0611) 75-8705,
E-Mail: sbe@destatis.de

Originaltext: Statistisches Bundesamt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32102
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32102.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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