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TÜV Rheinland empfiehlt: Auto immer ganz von Eis und Schnee befreien / Schnee auch von Dach und Kühlerhaube räumen / Stets Klimaanlage einschalten / Bei "Blindflug" drohen strafrechtliche Folgen

Geschrieben am 15-12-2009

Köln (ots) - Kälte, Schnee und Frost stellen Autofahrer vor
besondere Herausforderungen - und das nicht erst, wenn die Fahrt
beginnt. Bereits vor dem Fahrantritt muss das Auto komplett von
Schnee und Eis befreit werden, auch Dach und Kühlerhaube. Nach
Auskunft der Fachleute von TÜV Rheinland reicht es nicht aus, nur ein
Guckloch zu enteisen. "Dann irrt man im Blindflug über die Straße.
Obendrein riskieren Autofahrer neben strafrechtlichen Folgen auch
noch Regressforderungen der Versicherungen, wenn es zu einem Unfall
kommt. Diese können in Einzelfällen bis zu 10.000 Euro betragen",
warnt Hans-Ulrich Sander, Auto-Experte bei TÜV Rheinland. Nicht nur
die Scheiben müssen vollständig eisfrei sein, sondern ebenso
Scheinwerfer, Blinker, Kennzeichen, Hauben und Dach. Andernfalls wird
der nachfolgende Verkehr durch herunterwehenden Schnee behindert oder
beim Antauen und Bremsen kann die eigene Sicht durch Herunterrutschen
des Schnees komplett verloren gehen.

Zudem raten die Experten immer die Klimaanlage einzuschalten -
auch bei Minusgraden im Winter. Die Klimaanlage trocknet die Luft im
Fahrzeug und ihre Benutzung führt dazu, dass beschlagene Scheiben
schnell wieder durchsichtig werden. Für die Heckscheibe sollte die
Heckscheiben-Heizung betätigt werden.

Wichtig ist es ferner, angemessene Bekleidung zu tragen: dicke
Mäntel und Jacken, Pudelmützen, Fellkappen und klobige Schuhe sind im
Fahrzeug nicht nur überflüssig, sondern auch gefährlich. Durch die
dicke Bekleidung wird die Wirkung des Sicherheitsgurtes gemindert und
mitunter werden die eigenen Sichtverhältnisse behindert sowie die
Beweglichkeit eingeschränkt.

Auch für Lkw-Fahrer gilt im Übrigen die Pflicht zum
"Schneeräumen": Vor dem Start muss der Fahrer kontrollieren, ob das
Dach oder die Plane vereist sind. Schnee und Eis müssen unbedingt
entfernt werden, damit sie nicht während der Fahrt vom Dach fliegen
und andere Fahrzeuge beschädigen oder zu einem schlimmen
Verkehrsunfall führen. Eine herunterfallende Eisplatte durchschlägt
bei 50 km/h eine Frontscheibe spielend.

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Pressesprecher Mobilität, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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