WAZ: BGH-Urteil zum Internet - Zensur verhindert - Leitartikel von Sven Frohwein
Geschrieben am 15-12-2009 |
Essen (ots) - Eine weise Entscheidung, die die Bundesrichter da gefällt haben - im Sinne der Meinungs- und Pressefreiheit, aber auch zum Wohle der Kläger. Das Netz hat bekanntlich seine ganz eigenen Regeln. Wer etwas verstecken möchte, der kommt groß raus. Darauf ist Verlass. Und das kann für zwei Mörder, die nach Verbüßen ihrer Strafe zurück ins normale Leben wollen, unschön werden. Wolfgang W. und Manfred L. können also von Glück reden, dass das Karlsruher Urteil nicht anders ausgefallen ist - auch wenn sie das sicher anders sehen. Auch sonst ist die Entscheidung richtungsweisend. In der jüngsten Vergangenheit gab es immer wieder Versuche, die Mechanismen des weltweiten Datennetzes außer Kraft zu setzen. Privatleute, Personen des öffentlichen Lebens, ja sogar Staaten wollten ihre Vorstellung davon durchsetzen, welche Informationen über sie im Internet zu finden sein sollten und welche nicht. Solange es sich dabei um seriöse und durch Fakten gedeckte Informationen handelt, die keine Persönlichkeitsrechte verletzen, ist gegen eine Veröffentlichung nichts einzuwenden. Ein Verbot solcher Inhalte käme einer Zensur gleich. Und die hat in einem demokratischen Gefüge nichts verloren.
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