Krings: Entscheidung zur Sicherungsverwahrung prüfen - strafrechtliche Schutzlücke verhindern
Geschrieben am 17-12-2009 |
Berlin (ots) - Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) zur Verlängerung der Sicherungsverwahrung von Straftätern erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB:
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stimmt wegen ihrer möglichen Auswirkungen auf die Sicherungsverwahrung in Deutschland besorgt. Ein wirkungsvoller Schutz der Menschen vor hochgefährlichen Straftätern darf in Deutschland nicht zwischen den Vorgaben des Grundgesetzes einerseits und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) andererseits zerrieben werden.
1998 ist die ursprünglich vorgeschriebene Höchstgrenze von 10 Jahren bei der Sicherungsverwahrung aufgehoben worden. Auch Gewaltverbrecher, die ihre Tat bereits vor dieser Änderung begangen hatten, dürfen seitdem zeitlich unbegrenzt in Sicherungsverwahrung bleiben. Erst wenn von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht, kommt eine Aussetzung zur Bewährung in Betracht. Der Straßburger Gerichtshof sieht hierin einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Wir müssen die Entscheidung gründlich auswerten, um die rechtlichen Auswirkungen auf das deutsche System der Sicherungsverwahrung beurteilen zu können. Ziel muss es sein, den verbleibenden Spielraum für eine Sicherungsverwahrung möglichst optimal zu nutzen. In Deutschland ist es aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern verfassungsrechtlich nicht möglich, eine lebenslange Freiheitsstrafe auch lebenslang zu vollziehen. Daher brauchen wir mehr als andere Länder ein effektives und ausgewogenes System der Sicherungsverwahrung. Wir befürchten, das Urteil des EGMR könnte zu einer Schutzlücke in unserem Strafsystem führen. Die Bevölkerung muss vor gefährlichen Schwerverbrechern weiterhin geschützt werden dürfen. Begrüßenswert sind die Überlegungen des Justizministeriums, die Verweisung an die Große Kammer des EGMR zu beantragen, um die Entscheidung überprüfen zu lassen. Diese Überprüfung gibt der Bundesrepublik Gelegenheit, um Verständnis für die Besonderheiten der deutschen Rechts- und Verfassungsordnung zu werben.
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