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ots.Audio: Neues Jahr, neue Chance: Hilfen für Suchtkranke

Geschrieben am 29-12-2009

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Für viele Menschen beginnt das neue Jahr mit einem Kater. Das ist
meist kein großes Problem, die Kopfschmerzen gehen ja wieder vorbei.
Wer allerdings regelmäßig Alkohol, Medikamente oder andere Drogen
nimmt, der sollte versuchen, seine Suchtprobleme im neuen Jahr zu
lösen. Ein erster Schritt kann eine so genannte Entwöhnungsbehandlung
sein. Was das genau ist, darüber sprechen wir heute mit Ulrich Theil,
stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung
Bund:

Herr Theil, Menschen, die von Alkohol oder anderen Drogen abhängig
sind, können über die gesetzliche Rentenversicherung eine so genannte
Entwöhnungsbehandlung machen. Was kann man sich darunter vorstellen?

O-Ton 30 sec.
"Unsere Entwöhnungsbehandlungen bei Suchterkrankungen sollen den
Betroffenen helfen, abstinent, also enthaltsam in Bezug auf Alkohol,
Medikamente oder Drogen zu werden und - was uns sehr wichtig ist -
zukünftig auch abstinent zu bleiben.
Unser Rehabilitationsziel ist eine möglichst dauerhafte
Wiedereingliederung der Versicherten in ihr soziales Umfeld, also in
Arbeit, Beruf, Familie und Gesellschaft."

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um so eine Behandlung zu
bekommen?

O-Ton 31 sec.
"Die Betroffenen müssen Versicherte der gesetzlichen
Rentenversicherung sein. Hier ist es ausreichend, wenn in den letzten
zwei Jahren vor Antragstellung mindestens sechs Monate mit
Pflichtbeiträgen belegt sind oder insgesamt bereits eine Wartezeit
von fünf Jahren erfüllt ist. Sie sollten sich auch bereits mit ihrer
Sucht auseinandergesetzt und auch von sich aus eine
Suchtberatungsstelle aufgesucht haben und es muss die Absicht
bestehen, von der Sucht loszukommen."

Für diese besondere Form der Rehabilitation bietet die Deutsche
Rentenversicherung spezialisierte Fachkliniken an. Wer trägt die
Kosten einer Entwöhnungsbehandlung?

O-Ton 44 sec.
"Der Rentenversicherungsträger trägt alle Kosten im Zusammenhang mit
der Entwöhnungsbehandlung für Reise, Unterkunft, Verpflegung,
ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische
Anwendungen. Wer stationär in einer Klinik untergebracht ist, muss
maximal 10 Euro pro Kalendertag und das längstens für 42 Tage im
Kalenderjahr, zuzahlen. Zuzahlungen, die bereits bei einer anderen
Rehabilitation oder Krankenhausbehandlung geleistet wurden, werden
angerechnet. Bei geringem Einkommen, kann eine teilweise oder
vollständige Befreiung von der Zuzahlung erfolgen."

Wo kann man sich zu diesem Thema beraten lassen?

O-Ton 46 sec.
"Eine umfassende Beratung rund um diese Rehabilitationsleistung
bieten wir in unseren bundesweiten wohnortnahen Auskunfts- und
Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung an. Viele
Auskunfts- und Beratungsstellen sind auch Servicestellen für
Rehabilitation, die auch in trägerübergreifenden Fragen zu
Rehabilitationsleistungen informieren und helfen. Alle Adressen
findet man auf unserer Internetseite
www.deutsche-rentenversicherung.de. Am bundesweiten Servicetelefon
der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 können
Versicherte kostenlos weitere Informationen erhalten."

Danke schön für diese Informationen zur Entwöhnungsbehandlung,
Ulrich Theil von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Gabriele Chlopczik
______________________________________
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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