ots.Audio: Neues Jahr, neue Chance: Hilfen für Suchtkranke
Geschrieben am 29-12-2009 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -
Für viele Menschen beginnt das neue Jahr mit einem Kater. Das ist meist kein großes Problem, die Kopfschmerzen gehen ja wieder vorbei. Wer allerdings regelmäßig Alkohol, Medikamente oder andere Drogen nimmt, der sollte versuchen, seine Suchtprobleme im neuen Jahr zu lösen. Ein erster Schritt kann eine so genannte Entwöhnungsbehandlung sein. Was das genau ist, darüber sprechen wir heute mit Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Herr Theil, Menschen, die von Alkohol oder anderen Drogen abhängig sind, können über die gesetzliche Rentenversicherung eine so genannte Entwöhnungsbehandlung machen. Was kann man sich darunter vorstellen?
O-Ton 30 sec. "Unsere Entwöhnungsbehandlungen bei Suchterkrankungen sollen den Betroffenen helfen, abstinent, also enthaltsam in Bezug auf Alkohol, Medikamente oder Drogen zu werden und - was uns sehr wichtig ist - zukünftig auch abstinent zu bleiben. Unser Rehabilitationsziel ist eine möglichst dauerhafte Wiedereingliederung der Versicherten in ihr soziales Umfeld, also in Arbeit, Beruf, Familie und Gesellschaft."
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um so eine Behandlung zu bekommen?
O-Ton 31 sec. "Die Betroffenen müssen Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Hier ist es ausreichend, wenn in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung mindestens sechs Monate mit Pflichtbeiträgen belegt sind oder insgesamt bereits eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Sie sollten sich auch bereits mit ihrer Sucht auseinandergesetzt und auch von sich aus eine Suchtberatungsstelle aufgesucht haben und es muss die Absicht bestehen, von der Sucht loszukommen."
Für diese besondere Form der Rehabilitation bietet die Deutsche Rentenversicherung spezialisierte Fachkliniken an. Wer trägt die Kosten einer Entwöhnungsbehandlung?
O-Ton 44 sec. "Der Rentenversicherungsträger trägt alle Kosten im Zusammenhang mit der Entwöhnungsbehandlung für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Wer stationär in einer Klinik untergebracht ist, muss maximal 10 Euro pro Kalendertag und das längstens für 42 Tage im Kalenderjahr, zuzahlen. Zuzahlungen, die bereits bei einer anderen Rehabilitation oder Krankenhausbehandlung geleistet wurden, werden angerechnet. Bei geringem Einkommen, kann eine teilweise oder vollständige Befreiung von der Zuzahlung erfolgen."
Wo kann man sich zu diesem Thema beraten lassen?
O-Ton 46 sec. "Eine umfassende Beratung rund um diese Rehabilitationsleistung bieten wir in unseren bundesweiten wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung an. Viele Auskunfts- und Beratungsstellen sind auch Servicestellen für Rehabilitation, die auch in trägerübergreifenden Fragen zu Rehabilitationsleistungen informieren und helfen. Alle Adressen findet man auf unserer Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de. Am bundesweiten Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 können Versicherte kostenlos weitere Informationen erhalten."
Danke schön für diese Informationen zur Entwöhnungsbehandlung, Ulrich Theil von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte an ots.audio@newsaktuell.de.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Gabriele Chlopczik ______________________________________ Deutsche Rentenversicherung Bund Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin fon: +49 30 865-36750 fax: +49 30 865-27379 D2 : +49 172 3821705 m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de
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