Erstes Urteil gegen den Finanzdienstleister ACCESSIO / Das norddeutsche Wertpapierhandelshaus haftet wegen Beratungsfehlern
Geschrieben am 07-01-2010 |
Hamburg (ots) - Das Landgericht Itzehoe hat einer geschädigten Kundin der ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG Recht gegeben. Es stellte fest, dass der Finanzdienstleister die Anlegerin bei der Vermittlung der Wertpapiere nicht richtig über die Risiken aufgeklärt hat. Jetzt muss er den Kaufpreis und die Verfahrenskosten ersetzen. Das Teil-Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Entscheidung wurde von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Kanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte erstritten. Die Rechtsanwälte betreuen über die größte ACCESSIO-Interessengemeinschaft Deutschlands mittlerweile über 400 Anleger. BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Das ist soweit ersichtlich das erste Urteil in über 100 Verfahren. Es hat unseres Erachtens für viele Anleger grundsätzliche Bedeutung, weil sich die Sachverhalte häufig ähneln. Deshalb gehen wir davon aus, dass die meisten anderen ACCESSIO-Kunden auch Schadensersatzansprüche geltend machen können."
Die Kundin des Finanzdienstleisters (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) bezeichnete sich als sicherheitsorientierte Anlegerin, die Tagesgeld zeichnen wollte und nach der Eröffnung des Kontos durch einen Telefonverkäufer zur Zeichnung festverzinslicher Wertpapiere verleitet wurde, ohne vollständig und richtig über die Risiken aufgeklärt zu werden.
Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Bei den empfohlenen Wertpapieren handelt es sich meistens um Inhaber-Genussscheine oder Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Cargofresh AG, Pongs & Zahn AG, Salvator Grundbesitz AG, HPE Hanseatic Private Equity AG und der Ponaxis AG, mit denen die Anleger alles verlieren können, was vielen nach ihrer Aussage aber so nicht erklärt wurde.Und das Totalverlustrisiko hat sich mittlerweile in mehreren Fällen realisiert. Einige der Gesellschaften sind insolvent. Viele Anleger haben dadurch ihre ganze Altersvorsorge verloren. Deshalb ist es ganz wichtig, dass sich die Anleger gegen solche Schlechtleistungen wehren."
Nach der Einschätzung der BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte können alle ACCESSIO-Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen, die nicht oder nicht richtig über die Risiken oder nicht über die Kick-Back-Zahlungen informiert worden sind. Deshalb rät die Hamburger Kanzlei allen Betroffenen, die Rechtslage von einem auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Originaltext: BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/78454 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_78454.rss2
Pressekontakt: Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte Museumstraße 31 22765 Hamburg Tel. 040/3808941-0 Fax: 040/3808941-29 www.bankrecht24.de kanzlei@bankrecht24.de
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