Montgomery: "Akute Probleme jetzt anpacken und nicht auf den Systemwechsel warten"
Geschrieben am 07-01-2010 |
Berlin (ots) - Berlin, 07.01.2010 - "Fortschritte in der Medizin kommen beim Patienten nur an, wenn es auch Fortschritte in der Gesundheitspolitik gibt. Zwar sind mittlerweile viele Defizite im Gesundheitssystem von der Politik erkannt und auch große Ziele definiert, aber offensichtlich ist der Fahrplan für den Systemwechsel noch nicht freigegeben. Wir sollten aber die Wartezeit nutzen, um wenigstens für die akuten Probleme die Lösungswege freizuschalten", sagte der Vize-Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, zur Eröffnung des Interdisziplinären Forum "Fortschritt und Fortbildung in der Medizin" in Berlin.
Keinen weiteren Aufschub dulde die dringend notwendige Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte, für die die Bundesärztekammer bereits Vorschläge unterbreitet habe. "Die bisherige Gebührentaxe muss auf eine gerechte, kalkulatorisch saubere betriebswirtschaftliche Basis gestellt werden", forderte Montgomery. Er sprach sich klar gegen eine von den Kostenträgern geforderte "Öffnungsklausel" aus. "Eine solche Möglichkeit für Preisabsprachen ohne hinreichende Transparenz kommt nur den `Preisdumpingbestrebungen´ der Privaten Krankenversicherung entgegen. Bei einer sauberen Kalkulation gibt es keine Notwendigkeit für Unterbietungswettbewerb."
Längst überfällig sei auch eine Klarstellung des Gesetzgebers, dass Medizinische Versorgungszentren (MVZ) vorrangig in die Hände von Ärzten und nur nachrangig auch von Krankenhäusern gehörten. "Ganz und gar nicht dürfen MVZ Spekulationsobjekt von Kapitalfirmen und ausschließlich gewinnorientierten Investoren sein. Hier verspricht der Koalitionsvertrag sinnvolle Verbesserungen. Die muss man schnell umsetzen", sagte der BÄK-Vize.
Entschärft werden müsse der § 116b, SGB V - der ermächtigten Krankenhausambulanzen erlaube, die ambulante Versorgung bestimmter Krankheiten zu übernehmen. Dabei gehe es nicht um die ganz seltenen Erkrankungen, die unbestritten - auch in der ambulanten Versorgung - in die Hände von Ärzten an Spezialkliniken gehörten. "Wir sind dagegen, dass breitflächige Versorgungsgebiete, wie die Hämato-Onkologie, die, wie kaum ein anderes Fach in den letzten Jahren, einen Wandel vom stationären zum ambulanten hin erfahren hat, in den Regelungsbereich des 116b fallen." Bei diesen Indikationen wirke der Wettbewerb zwischen Klinik und Praxis nicht qualitätsfördernd, sondern nur verdrängend. "Die individuelle Ermächtigung einzelner, befähigter Ärzte - dort wo möglich und nötig - ist die bessere Alternative."
Montgomery sprach sich zudem dafür aus, noch vor den Beratungen über eine Finanzreform der Krankenkassen die Versorgungsforschung zu intensivieren: "Die Bundesärztekammer hat aus Eigenmitteln hier über fünf Jahre große Anstrengungen unternommen. Wir haben damit große Vorleistungen für einen Forschungsbereich erbracht, der zum zielgenauen Einsatz der Mittel und zur qualitätsgerechten Versorgung unserer Patienten unabdingbar geworden ist." Die Ergebnisse der Versorgungsforschung würden die Finanzdebatte durch konkrete Unterfütterung mit Fakten erleichtern.
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