Neue Westfälische: Neue Westfälische (Bielefeld): Asylbewerber verbrennt im Polizeigewahrsam Unseliger Korpsgeist HUBERTUS GÄRTNER
Geschrieben am 07-01-2010 |
Bielefeld (ots) - Der qualvolle Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh muss noch einmal vor Gericht verhandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Er hob den Freispruch gegen einen Polizisten auf. Menschenrechtsorganisationen erhoffen sich nun doch noch eine späte Aufklärung der Tragödie. Ob sie tatsächlich umfassend erfolgen kann, steht aber in den Sternen - sogar der BGH hegt diesbezüglich ernste Zweifel. Schuld daran tragen vor allem die beteiligten Polizeibeamten. Sie haben in diesem Fall einen unseligen Korpsgeist gezeigt. Dies war bereits dem Vorsitzenden Richter in der ersten Instanz aufgefallen. Er hatte die Bunkermentalität der Polizisten und deren mutmaßliche Falschaussagen harsch kritisiert. Die richtigen Schlüsse hat dieser Richter aber offensichtlich nicht gezogen. Ansonsten wäre es vermutlich zu einer Verurteilung des Polizisten gekommen. Dass dieser sich nicht pflichtgemäß verhielt, als er einen Rauchmelder ignorierte, hat der BGH nun festgestellt. Doch es gibt noch weitere Ungereimtheiten. Sie aufzuklären, ist ein Gebot des Rechtsstaates. Die Todesumstände von Oury Jalloh gehen uns alle an.
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