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Neue Westfälische: Neue Westfälische (Bielefeld): Asylbewerber verbrennt im Polizeigewahrsam Unseliger Korpsgeist HUBERTUS GÄRTNER

Geschrieben am 07-01-2010

Bielefeld (ots) - Der qualvolle Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh
muss noch einmal vor Gericht verhandelt werden. Das hat der
Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Er hob den Freispruch gegen
einen Polizisten auf. Menschenrechtsorganisationen erhoffen sich nun
doch noch eine späte Aufklärung der Tragödie. Ob sie tatsächlich
umfassend erfolgen kann, steht aber in den Sternen - sogar der BGH
hegt diesbezüglich ernste Zweifel. Schuld daran tragen vor allem die
beteiligten Polizeibeamten. Sie haben in diesem Fall einen unseligen
Korpsgeist gezeigt. Dies war bereits dem Vorsitzenden Richter in der
ersten Instanz aufgefallen. Er hatte die Bunkermentalität der
Polizisten und deren mutmaßliche Falschaussagen harsch kritisiert.
Die richtigen Schlüsse hat dieser Richter aber offensichtlich nicht
gezogen. Ansonsten wäre es vermutlich zu einer Verurteilung des
Polizisten gekommen. Dass dieser sich nicht pflichtgemäß verhielt,
als er einen Rauchmelder ignorierte, hat der BGH nun festgestellt.
Doch es gibt noch weitere Ungereimtheiten. Sie aufzuklären, ist ein
Gebot des Rechtsstaates. Die Todesumstände von Oury Jalloh gehen uns
alle an.

Originaltext: Neue Westfälische
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65487
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65487.rss2

Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de


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