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ots.Audio: Rente mit 60 - für manche gibt es sie noch

Geschrieben am 11-01-2010

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Die Deutschen werden immer älter. Damit die
Sozialversicherungssysteme auch weiterhin gut funktionieren, müssen
die Arbeitnehmer deswegen zukünftig länger arbeiten und dürfen erst
mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen. Doch nach wie vor gibt es -
zumindest für einige Personengruppen - die Möglichkeit, schon mit 60
ihre Rente anzutreten. Das gilt etwa für Frauen, Arbeitslose oder
Altersteilzeitler sowie für behinderte Menschen. Welche
Voraussetzungen für eine Rente mit 60 vorliegen müssen weiß Ulrich
Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen
Rentenversicherung Bund:

O-Ton 49 sec
"Beginnen wir mit den Frauen: Sie müssen vor dem 1. Januar 1952
geboren und mindestens 60 Jahre alt sein. Außerdem müssen sie eine
Wartezeit von mindestens 15 Jahren erfüllt haben. Auch müssen mehr
als zehn Jahre der Pflichtbeiträge nach dem 40. Geburtstag liegen.
Die Altersrente für Frauen kann zwar frühestens ab dem 60. Lebensjahr
bezogen werden - aber nur noch mit Abschlägen, denn auch hier ist die
Altersgrenze zwischenzeitlich auf 65 Jahre angehoben worden. Frauen
der Jahrgänge 1950, die jetzt 60 werden, müssen also generell den
maximalen Abschlag von 18 Prozent der Monatsrente in Kauf nehmen,
wenn sie mit 60 in Rente gehen wollen."

Auch bei denjenigen, die nach einer Arbeitslosigkeit oder
Altersteilzeit in Rente gehen, ist das Geburtsjahr vorentscheidend:

O-Ton 52 sec.
"Wer vor 1952 geboren ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat,
entsprechende Pflichtbeitrags- und Wartezeiten erfüllt hat, kann
unter bestimmten Voraussetzungen noch mit 60 in Rente gehen, wenn er
von Arbeitslosigkeit betroffen war oder Altersteilzeitarbeit
vereinbart hat. Bei dieser Altersrente wurde der Rentenbeginn seit
Januar 2006 stufenweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben.

Versicherte, die zwischen Dezember 1948 und Dezember 1951 geboren
wurden, können diese Altersrente nur noch frühestens mit 63 Jahren
und dann auch nur mit Abschlägen in Anspruch nehmen."

Bei dieser Rente gibt es aber noch eine besondere
Vertrauensschutzregelung, so Theil:

O-Ton 53 sec.
"Es können Versicherte dann weiterhin bereits mit dem 60. Lebensjahr
die Rente, allerdings mit Abschlägen in Anspruch nehmen, wenn sie am
1. Januar 2004 arbeitslos waren oder vor Januar 2004
Altersteilzeitarbeit vereinbart haben. Die Abschläge betragen - wie
bei allen Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung - für
jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme 0,3 Prozent, also ggf.
maximal 18 Prozent der monatlichen Rente.
Wichtig zu wissen ist, dass alle Versicherten die nach dem 31.
Dezember 1951 geboren wurden, auf beide Altersrenten keinen Anspruch
mehr haben. Diese Renten fallen weg."

Auch schwerbehinderte Menschen können unter Umständen sogar ohne
Abschläge mit 60 Jahren noch in Rente gehen. Folgende Voraussetzungen
müssen sie erfüllen:

O-Ton 42 sec.
"Schwerbehinderte Menschen, die vor 1952 geboren wurden, können eine
Altersrente abschlagsfrei mit dem vollendeten 63. Lebensjahr
erhalten, wenn sie bei Beginn der Rente bereits anerkannt
schwerbehindert sind. Das sind alle Personen mit einem
Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent. Als Nachweis gilt der
Schwerbehindertenausweis oder der Bescheid vom Versorgungsamt. Diese
Personen können diese Altersrente auch schon frühestens ab dem 60.
Lebensjahr erhalten, müssen dann aber Abschläge von maximal 10,8
Prozent in Kauf nehmen."

Auch hier gilt eine Vertrauensschutzregelung, so der
Rentenexperte:

O-Ton 38 sec.
"Schwerbehinderte Menschen können weiter ohne Abschlag bereits mit 60
in Rente gehen, wenn sie bis zum 16. November 1950 geboren wurden und
am 16. November 2000 bereits schwerbehindert oder berufs- oder
erwerbsunfähig waren.
In allen Fällen muss eine Wartezeit von 35 Jahren mit
rentenrechtlichen Zeiten erfüllt sein. Dazu gehören neben den
Beitragszeiten zum Beispiel auch Kindererziehungs- oder
Anrechnungszeiten oder Berücksichtigungszeiten."

Das Recht ist schwierig. Wer mehr über die umfangreichen
Regelungen zu diesen Rentenarten wissen will, findet bei den
Fachleuten in den wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen der
Deutschen Rentenversicherung individuelle und ausführliche Beratung.
Adressen sind unter www.deutsche-rentenversicherung.de abrufbar.
Weitere Informationen erhalten Sie auch am kostenlosen bundesweiten
Servicetelefon 0800 1000 4800.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Gabriele Chlopczik
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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