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Axel Springer Auto Verlag erwirkt Grundsatzurteil beim Bundesgerichtshof

Geschrieben am 11-01-2010

Hamburg/Schwabach (ots) - Die Nutzung des Begriffs "Offroad" als
Namensbestandteil ist grundsätzlich erlaubt

Der Axel Springer Auto Verlag hat vor dem Bundesgerichthof (BGH)
einen Sieg errungen. 2003 hatte das Unternehmen die Zeitschrift
"Automobil Test" mit dem Untertitel "Automobil extra - Offroad" auf
den Markt gebracht. Dagegen hatte der Offroad Verlag, der die
Zeitschrift "Offroad" seit 1978 herausgibt, geklagt. Das oberste
deutsche Gericht hat nun rechtskräftig festgestellt, dass der
Titelbestandteil "Offroad" seinerzeit zu Recht benutzt wurde und
damit der Axel Springer Auto Verlag weder zur Unterlassung noch zum
Schadensersatz verpflichtet ist. (AZ: IZR 44/07)

Der Offroad Verlag sah in der damaligen Gestaltung einen Verstoß
gegen die eigenen Marken- und Titelrechte. Er klagte 2005 auf
Unterlassung, Auskunft und Schadensersatzfeststellung. Das
Landgericht Hamburg hatte seinerzeit die Klage abgewiesen. Nach
Berufung der Gegenseite hatte das Hanseatische Oberlandesgericht
(OLG) die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben. Daraufhin landete
der Fall beim BGH, der jetzt letztinstanzlich dem Axel Springer Auto
Verlag Recht gegeben hat.

David Löffler, Geschäftsführer Axel Springer Auto Verlag: "Wir
freuen uns, dass die letzte gerichtliche Instanz unseren Standpunkt
teilt und ein entsprechendes Grundsatzurteil gefällt hat. Wie bereits
in unserem Rechtsstreit mit der Stiftung Warentest um den Anspruch
auf das Wort 'Test' im März 2009 wurde nun wiederholt klargestellt,
dass Worte des allgemeinen Sprachgebrauchs nicht monopolisiert werden
können."

Originaltext: AUTO BILD
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53065
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53065.rss2

Pressekontakt:
Tobias Fröhlich
Tel: +49 (0) 30 25 91-7 76 20
Tobias.froehlich@axelspringer.de


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