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Auch geklaute Joghurts werden gegessen / Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet zugunsten von DSD / Hersteller von Milchprodukten mit Berufung gescheitert

Geschrieben am 15-01-2010

Köln (ots) - Pauschale Kürzungen von Lizenzentgelten für
Verpackungen, die wegen Diebstahls, Schwund, Ablaufs des
Mindesthaltbarkeitsdatums oder Beschädigung im Handel verbleiben
sowie wegen nicht vollständiger Restentleerung vom Endverbraucher
nicht dem dualen System zugeführt werden, sind nicht zulässig.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 30.
Dezember 2009 das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln
bestätigt und die dagegen eingelegte Berufung eines Herstellers von
Milchprodukten zurückgewiesen. Die Revision gegen das Urteil ist
nicht zugelassen. Dennoch bleibt abzuwarten, ob der Hersteller gegen
die Entscheidung Rechtsmittel einlegen wird. Der Hersteller hatte im
Rahmen des mit der Duales System Deutschland GmbH (DSD) geschlossenen
Zeichennutzungsvertrags die Zahlung der Lizenzentgelte für 2007 um
10,7 Prozent gekürzt, die von DSD eingeklagt wurden.

Nach der jetzt vorgelegten Begründung hält das OLG Düsseldorf
diese pauschale Kürzung nicht für berechtigt, denn nach dem
geschlossenen Vertrag komme es gerade nicht auf eine in jedem
Einzelfall festzustellende tatsächliche Inanspruchnahme des
Entsorgungssystems an, sondern auf die Zahl der vom Vertrag umfassten
in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen: "Sämtliche dieser
Verkaufsverpackungen können nämlich der gesetzlichen Rücknahme- und
Verwertungspflicht unterfallen, und das Duale System muss deshalb
auch für alle diese Verpackungen vorgehalten werden", schreibt das
Gericht in der Begründung. Dabei urteilte das OLG auf Basis der
Verpackungsverordnung in ihrer Fassung vom 12. Juni 1991.

Der Hersteller habe nicht in hinreichend verlässlicher Form
dargelegt und nachgewiesen, dass bestimmte Teile der in Verkehr
gebrachten Verpackungen tatsächlich nicht an Endverbraucher
gelangten. Eine in diesem Zusammenhang vorgelegte Studie sei ohne
hinreichenden Beweiswert und daher keine Veranlassung zum Abschluss
einer entsprechenden Zusatzvereinbarung. Die behauptete
Diebstahlsquote etwa finde in der Studie keine Grundlage. Auf
Handelsebene gestohlene Verpackungen kämen überdies auch an den
Endverbraucher und damit in den Entsorgungsbereich der DSD. Auch für
die hohe Quote nicht restentleerter Verpackungen, die beim
Endverbraucher anfallen, gebe es keine Begründung: "Gerade bei den
von der Beklagten vertriebenen Produkten Joghurt, Quark, Frischkäse
und Joghurtdrinks führt der Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums
keineswegs dazu, dass der Verbraucher die Ware ungeprüft und nicht
restentleert entsorgt", so das Gericht. Selbst wenn der Verbraucher
sich für die Entsorgung entscheide, "wird er in aller Regel die
Verkaufsverpackung ausspülen und sie anschließend dem
Entsorgungsbereich der Klägerin zuführen. Diese Verkaufsverpackungen
unterfallen ohne weiteres der gesetzlichen Rücknahme- und
Verwertungspflicht".

Auch einen Verstoß gegen geltendes Kartellrecht seitens DSD konnte
das OLG nicht feststellen. Weder die vertraglichen
Vergütungsregelungen noch die Ablehnung der Entgeltkürzungen der DSD
verstoßen gegen kartellrechtliche Vorschriften. Es sei nicht zu
erkennen, dass der Wettbewerb dazu geführt hätte, dass nicht alle in
Verkehr gebrachten Verpackungen angerechnet werden müssten.

Ansprechpartner:

Klaus Hillebrand, Tel.: 0 22 03 / 937-257

Über DSD:

Die Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH (DSD) ist mit
rund 300 Mitarbeitern an vier Standorten in Deutschland ein führender
Anbieter von Rücknahmesystemen. Dazu zählen neben der haushaltsnahen
Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen das
umweltfreundliche und wirtschaftliche Recycling von Elektro- und
Elektronikaltgeräten sowie Transportverpackungen, die
Standortentsorgung und das Pfandclearing.

Originaltext: Duales System Deutschland GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/12070
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_12070.rss2

Pressekontakt:
Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH
Frankfurter Strasse 720-726,51145 Köln (Porz-Eil)
V.i.S.d.P.: Klaus Hillebrand,
pressestelle@gruener-punkt.de,www.gruener-punkt.de
Tel. 02203/937-257, Fax: 02203/937-191


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