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Eine Pressemitteilung des Rundfunkrats 19. Januar 2010: Apps in Drei-Stufen-Test integrieren

Geschrieben am 19-01-2010

Köln (ots) - "Mit den Apps steht der Drei-Stufen-Test vor einer
neuen Bewährungsprobe", erklärt Ruth Hieronymi, die Vorsitzende des
WDR-Rundfunkrats. "Klar ist, dass es sich bei Apps nicht um neue
Angebote handelt, sondern nur um einen neuen Verbreitungsweg. Sowohl
die Rundfunkmitteilung der EU-Kommission als auch der
Rundfunkstaatsvertrag lassen keinen Zweifel daran, dass der
öffentlich-rechtliche Rundfunk alle Übertragungswege nutzen kann.
Daher ist für die Apps auch kein neuer Drei-Stufen-Test erforderlich.
Mit dem Rundfunkstaatsvertrag hat uns der Gesetzgeber aber
gleichfalls unzweifelhaft auferlegt, dass bei den Telemedien
insbesondere auch die wirtschaftlichen Auswirkungen des
öffentlich-rechtlichen Handelns einbezogen werden müssen."

Um einen rechtsfesten und praktikablen Weg zur Einbeziehung der
Apps in den Drei-Stufen-Test zu finden, empfiehlt der WDR-Rundfunkrat
der ARD, während der Prüfung der vorliegenden Telemedienkonzepte
darauf zu verzichten, neue Verbreitungswege zu nutzen.

Zugleich zeige das Beispiel der Apps, dass sich die
technologischen und wirtschaftlichen Bedingungen schneller ändern,
als dass sie bisher in dem Verfahren haben berücksichtigt werden
können.

Besuchen Sie auch die Seite des Rundfunkrates im Internet:
www.wdr-rundfunkrat.de

Originaltext: WDR Rundfunkrat
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/76465
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_76465.rss2

Pressekontakt:
Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats
Appellhofplatz 1
50667 Köln
E-Mail: rundfunkrat@wdr.de
Tel: 0221/220-5600


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