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RTL: DSDS verstößt nicht gegen Jugendschutzbestimmungen

Geschrieben am 22-01-2010

Köln (ots) - Anders als von der KJM (Kommission für
Jugendmedienschutz) in einer gestrigen Pressemeldung veröffentlicht
verstößt DSDS nicht gegen geltende Jugendschutzbestimmungen. Richtig
ist: RTL legt wie vereinbart alle Castingfolgen von DSDS der dafür
zuständigen FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) zur Prüfung
und Freigabe vor Ausstrahlung vor. Die gestern von der KJM genannte
Folge 1 der aktuellen Staffel hatte von der zuständigen FSF die
Freigabe für die Ausstrahlung sowohl am Abend als auch am Nachmittag
erhalten.

Die KJM kam - anders als in der Headline behauptet - im Text ihrer
gestrigen Pressemeldung "nach intensiver Diskussion" selbst zu dem
Schluss, dass bei der Freigabe der Folge durch die zuständige FSF
"die Grenzen des Beurteilungsspielraums nicht eindeutig überschritten
wurden." Im Klartext: Die Ausstrahlung der Folge war rechtens und ist
damit nicht zu beanstanden.

Hinzu kommt, dass die KJM in ihren öffentlichen Ausführungen eine
Folge ausführlich kritisiert, die in der beschrieben Version nicht im
Nachmittagsprogramm von RTL gezeigt wurde.

Christian Körner, Bereichsleiter Kommunikation RTL: "Diese bewusst
oder unbewusst irreführende Kommunikation der KJM wird der
Sensibilität der Thematik nicht gerecht."

Rückfragen: RTL-Kommunikation, Anke Eickmeyer, Tel.: 0221-4564244

Originaltext: Mediengruppe RTL Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/72183
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_72183.rss2

Pressekontakt:
Mediengruppe RTL Deutschland
Programmpresse, Serien, Shows
Anke Eickmeyer
Telefon: 0221 / 456 4244
Fax: 0221 / 456 4291
anke.eickmeyer@rtl.de


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