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Straubinger: Keine Grundgesetzänderung wegen der SGB II-Reform

Geschrieben am 03-02-2010

Berlin (ots) - Zur anhaltenden Diskussion über eine
Grundgesetzänderung zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen erklärt
der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Max Straubinger.

Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich die Mischform der
Verwaltung bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen als
verfassungswidrig erklärt. Deshalb ist der Gesetzentwurf, der auf den
Vereinbarungen des Koalitionsvertrages beruht, richtig, und wird auch
der Betreuung der Langzeitarbeitslosen gerecht.

Eine Grundgesetzänderung, wie von der SPD, Landkreistag/
kommunalen Spitzenverbänden und Ministerpräsidenten gefordert, würde
350 neue grundgesetzliche geschützte Rechtspersönlichkeiten mit
eigener Personalbewirtschaftung schaffen und damit große Mehrkosten
verursachen.

Unabhängig davon haben die drei Organisationsformen
(Optionskommune, Argen und getrennte Aufgabenwahrnehmung) keine
großen Unterschiede bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen
erbracht. Es kommt vielmehr auf den Einsatz der Bediensteten in den
Verwaltungen an, Langzeitarbeitslose schnell in Stellen oder
Arbeitsangebote zu vermitteln. Deshalb ist der Streit um die
Organisationsform müßig- den betroffenen Menschen muss schnell
geholfen werden.

Der Gesetzentwurf von Bundesministerin von der Leyen, dies in
freiwilliger Zusammenarbeit zu tun, ist die beste Grundlage, schnelle
Hilfe zu gewährleisten.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
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Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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