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Karneval: Kein Alkohol am Steuer / TÜV Rheinland: verschärfte Polizeikontrollen / Zwei Biere können Fahrtüchtigkeit schon beeinträchtigen / Für Fahranfänger gilt 0-Promille-Grenze

Geschrieben am 08-02-2010

Köln (ots) - Ob aus Leichtsinn, Selbstüberschätzung oder
Sorglosigkeit: An Karneval setzen sich immer wieder Autofahrer
alkoholisiert ans Steuer. Weil diese Jecken sich und andere in Gefahr
bringen, weitet die Polizei an den tollen Tagen die Kontrollen in der
Regel aus. "Bereits bei 0,3 Promille beginnt die relative
Fahruntüchtigkeit", so Dr. Karin Müller, leitende Verkehrspsychologin
bei TÜV Rheinland. Wer der Polizei durch seine Fahrweise auffällt
oder gar einen Unfall verursacht, muss mit erheblichen Konsequenzen
rechnen - bis hin zum Führerscheinentzug und Punkten in der
Flensburger Verkehrssünderkartei. Kraftfahrer, die mit 0,5 Promille
erwischt werden, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Neben Bußgeldern
von 500 bis 3.000 Euro und vier Punkten droht Ersttätern ein
Fahrverbot von einem Monat. Im Wiederholungsfall ziehen die Beamten
den Führerschein für drei Monate ein. Unabhängig davon, ob ein
Fahrfehler vorliegt, beginnt bei 1,1 Promille die absolute
Fahruntüchtigkeit, die in einer Kontrolle mit sieben Punkten, Geld-
oder Freiheitsstrafen und mit dem Entzug der Fahrerlaubnis endet.

"Für Fahranfänger vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder in der
Probezeit herrscht absolutes Alkoholverbot am Steuer", erklärt die
TÜV Rheinland-Expertin. Bei Verstößen sind 250 Euro Bußgeld und zwei
Punkte fällig. Zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
müssen alle, die bei Kontrollen mit 1,6 Promille erwischt werden. Für
Wiederholungstäter gilt hier sogar die 0,5-Promille-Grenze. Zwei
Bierchen können schon zuviel sein. Denn eine Frau mit 60 Kilogramm
Körpergewicht erreicht - zumindest statistisch gesehen - schon nach
einem halben Liter Bier das 0,5-Promille-Limit. Übrigens: Auch
Radfahrer mit 1,6 Promille müssen zur MPU. Ihnen kann nach einem
negativen Gutachten die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen
werden. Fußgänger betrifft dies nur in Ausnahmefällen, wenn sie
bereits zuvor durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch im Straßenverkehr
auffällig wurden. "Im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit
sollten Beifahrer ihre Trinkkumpanen generell daran hindern, sich ans
Steuer zu setzen - selbst dann, wenn diese sich vermeintlich fit
fühlen", so Dr. Müller. Das gilt auch für den Tag danach: Mit
Restalkohol im Blut lieber auf Bus und Bahn umsteigen.

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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