Karneval: Kein Alkohol am Steuer / TÜV Rheinland: verschärfte Polizeikontrollen / Zwei Biere können Fahrtüchtigkeit schon beeinträchtigen / Für Fahranfänger gilt 0-Promille-Grenze
Geschrieben am 08-02-2010 |
Köln (ots) - Ob aus Leichtsinn, Selbstüberschätzung oder Sorglosigkeit: An Karneval setzen sich immer wieder Autofahrer alkoholisiert ans Steuer. Weil diese Jecken sich und andere in Gefahr bringen, weitet die Polizei an den tollen Tagen die Kontrollen in der Regel aus. "Bereits bei 0,3 Promille beginnt die relative Fahruntüchtigkeit", so Dr. Karin Müller, leitende Verkehrspsychologin bei TÜV Rheinland. Wer der Polizei durch seine Fahrweise auffällt oder gar einen Unfall verursacht, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen - bis hin zum Führerscheinentzug und Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Kraftfahrer, die mit 0,5 Promille erwischt werden, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Neben Bußgeldern von 500 bis 3.000 Euro und vier Punkten droht Ersttätern ein Fahrverbot von einem Monat. Im Wiederholungsfall ziehen die Beamten den Führerschein für drei Monate ein. Unabhängig davon, ob ein Fahrfehler vorliegt, beginnt bei 1,1 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit, die in einer Kontrolle mit sieben Punkten, Geld- oder Freiheitsstrafen und mit dem Entzug der Fahrerlaubnis endet.
"Für Fahranfänger vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder in der Probezeit herrscht absolutes Alkoholverbot am Steuer", erklärt die TÜV Rheinland-Expertin. Bei Verstößen sind 250 Euro Bußgeld und zwei Punkte fällig. Zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) müssen alle, die bei Kontrollen mit 1,6 Promille erwischt werden. Für Wiederholungstäter gilt hier sogar die 0,5-Promille-Grenze. Zwei Bierchen können schon zuviel sein. Denn eine Frau mit 60 Kilogramm Körpergewicht erreicht - zumindest statistisch gesehen - schon nach einem halben Liter Bier das 0,5-Promille-Limit. Übrigens: Auch Radfahrer mit 1,6 Promille müssen zur MPU. Ihnen kann nach einem negativen Gutachten die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen werden. Fußgänger betrifft dies nur in Ausnahmefällen, wenn sie bereits zuvor durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch im Straßenverkehr auffällig wurden. "Im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit sollten Beifahrer ihre Trinkkumpanen generell daran hindern, sich ans Steuer zu setzen - selbst dann, wenn diese sich vermeintlich fit fühlen", so Dr. Müller. Das gilt auch für den Tag danach: Mit Restalkohol im Blut lieber auf Bus und Bahn umsteigen.
Originaltext: TÜV Rheinland Group Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2
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