Heinen: Witwenrente erhalten
Geschrieben am 10-08-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich der aktuellen Diskussion um die Heraufsetzung des Mindestalters bei der Witwenrente erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB:
Weitere Einschnitte in die Hinterbliebenenrente darf es nicht geben: schon bei der Rentenreform im Jahr 2001 wurde die "große" Witwenrente grundsätzlich von 60 Prozent auf 55 Prozent gekürzt. Daneben wurde die Einkommensanrechnung verändert, was bei vielen Hinterbliebenen zu einer deutlichen Reduzierung der Rentenansprüche führen wird.
Wir dürfen Frauen, die häufig Einschränkungen der eigenen beruflichen Karriere und damit auch eigener Rentenansprüche zugunsten der Familie in Kauf genommen haben, nicht benachteiligen. Die Idee, mit dem eingesparten Geld Ausnahmen für Erwerbsgeminderte von der Rente mit 67 Jahren zu finanzieren, ist eine ungerechte Kombination.
Die Änderungen aus dem Jahr 2001 sind mit verschiedenen Übergangsfristen auf eine langfristige Veränderung in 20 bis 25 Jahren ausgelegt. Nach nur fünf Jahren weitere Kürzungen vorzunehmen ist voreilig. Wenn die Arbeitsgruppe der Koalition in diesem Herbst die allmähliche Umsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre vorbereitet, darf die Hinterbliebenenrente nicht angetastet werden.
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