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Bei Firmenzusammenschlüssen ist Harmonisierung der betrieblichen Versorgungssysteme dringend geboten

Geschrieben am 11-02-2010

Wemding (ots) - Das Übernahme-Karussell in der deutschen
Wirtschaft beschleunigt sich. Bei Firmenzusammenführungen zeigt sich
immer wieder, dass die betriebliche Altersversorgung nicht homogen
ist. Zumeist haben die Mitarbeiter neu eingebundener Unternehmen
Rentenansprüche bei anderen Versorgungswerken aufgebaut. Darauf macht
die DGbAV - Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung
AG aufmerksam. Während bei der neu erworbenen Firma zukünftige
Betriebsrenten z.B. durch Direktzusagen des Arbeitgebers garantiert
wurden, zahlen die Angestellten und Arbeiter des Konzerns eventuell
in eine rückgedeckte Unterstützungskasse ein. Ein anderer
Betriebsteil sichert seine Mitarbeiter über eine Pensionskasse ab,
für andere wiederum gilt eine Betriebsvereinbarung zur
mischfinanzierten bAV. Diese unterschiedlichen Durchführungswege und
Versorgungssysteme müssen zusammengeführt werden.

Unter anderem aus haftungsrechtlichen Gründen ist eine
Harmonisierung dringend geboten. Mitarbeiter können durch
Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes, von Tarifverträgen oder
dem Betriebsrentengesetz Mitspracherechte bei der Gestaltung der bAV
haben. Haftungsfragen entstehen zum Beispiel, wenn unter einem
Firmendach ein Wirrwarr aus unterschiedlich finanzierten
bAV-Vereinbarungen bei verschiedenen Versorgungsträgern besteht -
arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert oder einer Mischform
daraus.

Gerade mittelständische Unternehmen, die im Laufe der Jahre immer
wieder mit neuen bAV-Anbietern zusammenarbeiteten, kapitulieren oft
vor der Bestimmungsvielfalt und dem Formular-Chaos. Hier sind die
Spezialisten der DGbAV gefragt, die über eine genaue Bestandsaufnahme
zu einer Analyse kommen, auf Grund derer eine Harmonisierung in
Angriff genommen werden kann. Dabei muss häufig jede einzelne
Personalakte zur Statusfeststellung in die Hand genommen werden. Da
die Bestimmungen zur betrieblichen Altersversorgung mit ihren
steuerlichen und arbeitsrechtlichen Implikationen sehr komplex sind,
gibt die Unterstützung durch bAV-Spezialisten den Unternehmen
Sicherheit. In der Umstellungsphase nach einer Harmonisierung der
Versorgungswerke ist eine individuelle Beratung jedes einzelnen
Mitarbeiters unumgänglich. Auch das leistet die DGbAV, deren
Spezialisten Mitarbeitberatungen im Stundentakt in den Unternehmen
durchführen, um für alle beteiligten Parteien größtmögliche
Transparenz zu erreichen. Die DGbAV berät bundesweit.

Originaltext: DGbAV - Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74927
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74927.rss2

Pressekontakt:
Pressebüro von Debschitz
069/309601
presse@debschitz.de


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