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Neues Deutschland: zum Härtefall-Katalog der Bundesagentur für Arbeit

Geschrieben am 16-02-2010

Berlin (ots) - Der heute bekannt gewordene Härtefall-Katalog der
Bundesagentur für Arbeit zeigt in erschreckender Weise, was der
Gesetzgeber bislang nicht als Härtefall beurteilte. Beim Blick auf
die Liste stellt sich dem Laien die Frage, wie um alles in der Welt
ein alleinstehender Rollstuhlfahrer bislang seine Wohnung sauber
halten konnte. Und wie finanzierte ein an Neurodermitis leidender
Hartz-IV-Betroffener bisher seine Hautcremes? Die entsprechenden
Produkte sind nicht verschreibungspflichtig, die Kosten wurden
deshalb nicht erstattet. Der Härtefall-Katalog beweist noch einmal
mit aller Deutlichkeit, wie irrsinnig die Pauschalierung der
Regelsätze war. Hartz IV sollte alles vereinfachen, deshalb strich
man die Sonderzahlungen für Winterstiefel und Waschmaschinen und
rechnete sie stattdessen in den monatlichen Bedarf hinein. Es sind
gerade diese Kosten, die Arbeitslosen zu schaffen machen. Deshalb
wäre ein Zurück zum Status vor Hartz ein erster Schritt. Doch der
Katalog bleibt weit hinter solchen Erwartungen zurück.
Das Karlsruher Urteil und der ihm nun folgende Katalog sind also
nicht der Anfang vom Ende des Systems Hartz IV, wie viele bereits
hofften. Im Gegenteil: Der Härtefall-Katalog bleibt der Hartz-Logik
treu. »Luxusgüter« wie Waschmaschinen oder Elektroherde dürfen
Arbeitslose auch zukünftig nicht als Sonderbedarf geltend machen.

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59019
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59019.rss2

Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/2978-1721


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