ZDB: Referentenentwurf zur Einbeziehung des Wohneigentums in die private Altersvorsorge greift zu kurz
Geschrieben am 11-08-2006 |
Berlin (ots) - Zur aktuellen Diskussion um den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Einbeziehung des Wohneigentums in die private Altersvorsorge erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, heute in Berlin:
"Zunächst einmal sind wir froh, dass mit dem Referentenentwurf endlich ein Papier der Bundesregierung auf dem Tisch liegt, über das wir diskutieren können. Darauf haben wir lange warten müssen." Der Referentenentwurf greift das von der Verbändeinitiative "Wohneigentum", an der das deutsche Baugewerbe beteiligt ist, entwickelte "Zwei-Konten-Modell" auf. Danach werden Ansparbeiträge zum Erwerb von Wohneigentum und Tilgungsleistungen gefördert und separat geführt. Im Gegensatz zum bisherigen "Altersvorsorge-Eigenheimbetrag" ist die Rückzahlung des entnommenen Betrages auf ein Altersvorsorgekonto nicht mehr notwendig. Damit muss der Förderberechtigte neben seinen Tilgungsbeiträgen keine weiteren Rückzahlungsbeträge leisten. Auch die Tilgungsleistungen sind förderberechtigt.
"Allerdings fordern wir, dass der Sparer grundsätzlich selbst entscheiden kann, welchen Teil des Guthabens er zur Finanzierung einsetzt. Denn der Referentenentwurf sieht vor, dass nur maximal 50% der Sparbeträge für die Anschaffung oder Herstellung bzw. zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung einer Wohnung genutzt werden können. Das ist zu wenig. Wir wollen, dass der potentielle Bauherr seine ganzen Sparbeiträge dafür nutzen kann. Dies entspricht auch dem Wunsch der Leute nach den eigenen vier Wänden als Altersvorsorge." So Robl weiter.
Nach dem Referentenentwurf ist ferner vorgesehen, dass die Tilgungsförderung ausschließlich zum Aufbau einer Geldrente genutzt werden kann. "Auch hier sind wir anderer Auffassung: Diese Beträge sollten ebenfalls zur Tilgung genutzt werden können. Dies ermöglicht ein frühzeitigeres schuldenfreies Wohnen." erläuterte Robl die Position des Baugewerbes. Die deutliche Erhöhung der Kinderzulage ist ein geeignetes Instrument die Attraktivität der steuerlich geförderten Altersvorsorge zu steigern. Insbesondere Familien mit Kindern können so motiviert werden, zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben, dies gerade auch im Weg des Wohneigentumserwerbs.
"Insgesamt hat die Bundesregierung mit ihrem Referentenentwurf den richtigen Weg beschritten. Manche vorgesehenen Regelungen greifen unserer Auffassung nach zu kurz. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, hier noch Nachbesserungen vorzunehmen." erklärte der Hauptgeschäftsführer des ZDB abschließend.
Originaltext: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=33001 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_33001.rss2
Pressekontakt: Dr. Ilona K. Klein Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Zentralverband Deutsches Baugewerbe Kronenstr. 55-58 10117 Berlin Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420 eMail klein@zdb.de
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