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Neues Deutschland: zur UNO-Konvention zum Verbot von Streubomben

Geschrieben am 17-02-2010

Berlin (ots) - Abrüstungspolitische Erfolge sind rar in diesen
Zeiten. Um so erfreulicher, dass die Konvention zum Verbot von
Streubomben am 1. August dieses Jahres in Kraft treten kann, zumal
nur 19 Monate seit der Unterzeichnung vergangen sind. Sie verbietet
Einsatz, Entwicklung, Herstellung, Lagerung sowie Import und Export
aller Streumunition herkömmlicher Bauart. Es geht dabei um eine
besonders für Zivilisten heimtückische Waffenart, werden doch große
Flächen mit vielen kleineren Sprengkörpern verseucht. Noch Jahrzehnte
später detonieren Blindgänger schon bei geringster Berührung. So hat
ihr Einsatz bisher weltweit schätzungsweise 100 000 Opfer gefordert,
jedes vierte ist ein Kind. All die Verletzten und Verstümmelten haben
jetzt endlich jenen Rechtsanspruch auf Fürsorge, für den sich
Nichtregierungsorganisationen seit Langem stark machen.
Burkina Faso, eines der ärmsten Länder der Welt, hat die Konvention
mit seiner Ratifizierung in Kraft gesetzt. Andere verweigern sich
weiter dem neuen humanitären Standard, allen voran die USA, Russland
und China. Aber nicht nur das. Die Abrüstungsaktivisten befürchten
auch, dass die reichen Geberstaaten ihre Gelder für Opferhilfe und
Räumung mit Hinweis auf die Finanzkrise kürzen könnten - während
gleichzeitig kräftig in die Entwicklung alternativer Flächenmunition
investiert wird. Viel Zeit zum Feiern bleibt also nicht.

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59019
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Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/2978-1721


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