Neues Deutschland: zur UNO-Konvention zum Verbot von Streubomben
Geschrieben am 17-02-2010 |
Berlin (ots) - Abrüstungspolitische Erfolge sind rar in diesen Zeiten. Um so erfreulicher, dass die Konvention zum Verbot von Streubomben am 1. August dieses Jahres in Kraft treten kann, zumal nur 19 Monate seit der Unterzeichnung vergangen sind. Sie verbietet Einsatz, Entwicklung, Herstellung, Lagerung sowie Import und Export aller Streumunition herkömmlicher Bauart. Es geht dabei um eine besonders für Zivilisten heimtückische Waffenart, werden doch große Flächen mit vielen kleineren Sprengkörpern verseucht. Noch Jahrzehnte später detonieren Blindgänger schon bei geringster Berührung. So hat ihr Einsatz bisher weltweit schätzungsweise 100 000 Opfer gefordert, jedes vierte ist ein Kind. All die Verletzten und Verstümmelten haben jetzt endlich jenen Rechtsanspruch auf Fürsorge, für den sich Nichtregierungsorganisationen seit Langem stark machen. Burkina Faso, eines der ärmsten Länder der Welt, hat die Konvention mit seiner Ratifizierung in Kraft gesetzt. Andere verweigern sich weiter dem neuen humanitären Standard, allen voran die USA, Russland und China. Aber nicht nur das. Die Abrüstungsaktivisten befürchten auch, dass die reichen Geberstaaten ihre Gelder für Opferhilfe und Räumung mit Hinweis auf die Finanzkrise kürzen könnten - während gleichzeitig kräftig in die Entwicklung alternativer Flächenmunition investiert wird. Viel Zeit zum Feiern bleibt also nicht.
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