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Solarstrom-Magazin PHOTON: Koalitionskompromiss zur EEG-Novelle verteuert künftige Solarstromerzeugung

Geschrieben am 25-02-2010

Aachen (ots) - Anne Kreutzmann, Chefredakteurin des
Solarstrom-Magazins PHOTON, erklärt zum Verhandlungsergebnis des
Koalitionsausschusses:

"Der nun verhandelte Kompromiss der Regierungsparteien zur
Solarstromförderung im Erneuerbare-Energien-Gesetzes geht
grundsätzlich in die richtige Richtung, enthält aber mit dem
Ausschluss von Ackerflächen sowie der Eigenverbrauchsregelung zwei
Fehlsteuerungen, welche Solarstrom unnötig verteuern und damit den
Ausbau der Photovoltaik in Deutschland langfristig gefährden."

Der Ausschluss der Ackerflächen stoppt billigen Solarstrom

So hat der Koalitionsausschuss beschlossen, die Vergütung für
Solarstromanlagen auf Ackerflächen vollständig streichen zu wollen.
Damit wird der Versuch unternommen, ausgerechnet die mit weitem
Abstand billigste Form der Solarstromerzeugung in Deutschland
abzuschaffen. Nach dem ursprünglichen Vorschlag von
Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen, der eine 25-prozentige
Absenkung der Vergütung für diesen Anlagentyp vorsieht, hätte auf
Äckern künftig Solarstrom zu 21,32 Eurocent je Kilowattstunde erzeugt
werden sollen - das entspricht dem Preisniveau für den mit Boni
geförderten Strom aus Biomasse.

Als Begründung für den Ausschluss der Ackerflächen aus der
Förderung wird die Flächenkonkurrenz mit der Produktion energetisch
verwertbarer Biomasse angeführt. Das Argument hält jedoch nicht
stand: Aktuell werden zehn Prozent der Ackerflächen in Deutschland
für die Produktion von Bioenergie genutzt, insgesamt 1.500.000
Hektar. Darauf werden nur 6 Prozent des deutschen Energiebedarfs
erzeugt. Nur etwa 5.000 Hektar Fläche werden hingegen von
Solarkraftwerken in Anspruch genommen. Würde die Fläche, die derzeit
zur Bioenergieproduktion genutzt wird, für Solarkraftwerke verwendet,
so könnte rechnerisch auch der gesamte Strom-, - ja sogar der gesamte
Energiebedarf der Bundesrepublik erzeugt werden. Zudem wäre dies ein
großer Gewinn für den Umweltschutz, da Photovoltaikanlagen im
Unterschied zu Raps, Mais und Roggen nicht gedüngt und mit Pestiziden
behandelt werden müssen.

Die Bevorzugung des Eigenverbrauchs verteuert Solarstrom
zusätzlich

Auch die geplante Ausweitung der Förderung des Eigenverbrauchs
verteuert Solarstrom. Denn die neue Regelung ist so angelegt, dass
sie vor allem zu Mitnahmeeffekten führt. Der Betreiber erwirtschaftet
den maximalen Profit genau dann, wenn auch ohne Eigenverbrauch der
gesamte Strom aus der Solarstromanlage vor Ort verbraucht würde. Die
angestrebte Entlastung der Stromnetze durch den Eigenverbrauch wird
überdies nicht eintreten. Denn die Netze müssen auf die maximale
Anlagenleistung ausgelegt sein für den Fall etwa, dass der Betreiber
Urlaub macht und den Strom nicht selbst verbraucht. Zudem schwächt
der Eigenverbrauch die Finanzsituation der Kommunen, die zukünftig
auf die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe verzichten müssen. Und
der Bund verliert die Einnahmen aus der Ökosteuer. Damit
beeinträchtigt die Eigenverbrauchsregelung letztlich das
Rentensystem, das sich zu einem großen Teil aus den
Ökosteuereinnahmen finanziert.

Alles in allem werden die beiden Fehlsteuerungen - Ausschluss der
billigsten und noch höhere Förderung des teuersten Solarstroms - die
Stromverbraucher zusätzlich belasten. Der positive Effekt der
Reduzierung der Einspeisevergütung um 16 Prozent zum 1. Juli wird
damit zunichte gemacht, ja sogar konterkariert. Da Umweltminister
Röttgen sich nicht gegen den Ausschluss der Ackerflächen wehrt, und
den Unsinn der Eigenverbrauchsförderung sogar noch anschiebt,
vergreift er sich am Grundgedanken des EEG und erschwert damit den
weiteren Ausbau der Photovoltaik in Deutschland.

Originaltext: PHOTON Europe GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64135
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64135.rss2

Pressekontakt:
Bernd Schüßler, Pressesprecher PHOTON, Tel. 01 60 - 160 14 92,
bernd.schuessler@photon.de


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