Privatbank Reithinger: Persönliche Stellungsnahme von Klaus D. Thannhuber
Geschrieben am 14-08-2006 |
Singen (ots) - Im Februar dieses Jahres eröffnete die BaFin ein Anhörungsverfahren, in dem auch Vorwürfe gegen meine Person vorgebracht wurden. In einer ausführlichen, rechtlichen Stellungnahme habe ich diese Vorwürfe widerlegt, aber bis heute keine Reaktion der BaFin hierzu erhalten.
Um jegliche, möglicherweise in meiner Person liegende, Risiken von Bank und Anlegern fernzuhalten, hatte ich im März dieses Jahres freiwillig die Verwaltung meiner Bankbeteiligung einem von der BaFin akzeptierten, branchenerfahrenen Treuhänder, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt, übertragen. Seit diesem Zeitpunkt hat der Treuhänder die Verantwortung für die Bank bis zum Erlaubnisentzug getragen.
Die (ohne meine Mitwirkung) am Donnerstag, 10.08.2006, von der Privatbank Reithinger veröffentlichte Pressemitteilung, mit der auf die Pressemitteilung der BaFin vom 09.08.2006 reagiert wurde, enthält aufschlussreiche Informationen, die einige Behauptungen der BaFin richtig stellen.
Darauf möchte ich kurz eingehen:
1. So hat die BaFin beispielsweise in der Pressemitteilung behauptet, dass sie sich gezwungen sah, die Privatbank Reithinger sofort zu schließen, weil diese einen auf den 1.1.2008 datierten Liquidationsbeschluss gefasst habe und verhindert werden musste, dass bis zu diesem Zeitpunkt Anleger geschädigt würden. Dies führte zu einem für die Bank und ihren Eigentümer in höchstem Maße negativen Presseartikel.
Einen Tag später stellt die Bank richtig: Der Liquidationsbeschluss stellte keine Überraschung für die BaFin dar und kann deshalb als Grund für die kurzfristige Schließung des Bankhauses nicht herangezogen werden. Der ungewöhnliche Liquidationsbeschluss, mit dem sich der Treuhänder und die Geschäftsleiter im Interesse der Bank und der Anleger einverstanden erklärt hatten, war vielmehr von der BaFin initiiert worden.
2. Durch die von ihr gestreuten Informationen hat die BaFin in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt oder zumindest zugelassen, dass dem Eigentümer der Bank öffentlich unterstellt werden konnte, die Bank wäre zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nicht in der Lage, Anlegergelder wären verschwunden und der Eigentümer hätte sich zu Lasten der Bank bereichert.
Die Bank hat klargestellt, dass bis zum Zeitpunkt der Schließung der Bank das eingeleitete Restrukturierungsprogramm voll im Plan war und sämtliche Einlegerforderungen fristgerecht hätten bedient werden können. Damit stellt sich natürlich die Frage, warum die BaFin die Privatbank Reithinger geschlossen und damit Vermögensschäden für Tausende von Anlegern billigend in Kauf genommen hat?
Die Privatbank Reithinger hat die Öffentlichkeit über ihren neuen Weg der Abschmelzung mit der Möglichkeit eines späteren Verkaufs informiert. Vor diesem Hintergrund erlaube ich mir, folgende öffentliche Erklärungen abzugeben:
1. Das Kerngeschäft der Bank sorgt für eine ausgeglichene Ertragslage bis in das Jahr 2010.
2. Die Schwerpunkte in der Begründung der BaFin zur Schließung der Bank liegen stets bei Sachverhalten, die seit mindestens sechs Monaten nicht mehr aktuell sind.
3. Der Verweis auf Verluste der Bank in der Vergangenheit geht fehl. Schon das Jahr 2005 endete nach kritischer Würdigung der Abschlussprüfer mit einem operativen Gewinn. Der diskutierte Verlust stammt aus Sachverhalten der Jahre 2003 und 2004.
4. Es ist nicht zu verantworten, dass die BaFin eine Bankschließung betreiben möchte, bei der Schaden in Millionenhöhe für die Anleger entsteht, wenn ihr auch mildere Mittel zur Erreichung ihrer Ziele zur Verfügung stehen. Unter Ausgrenzung meiner Person sollte die BaFin zum Schutz der Anleger eine andere Maßnahme als die Schließung der Bank durchführen.
5. Ich habe meine Bereitschaft erklärt, einen evtl. Jahresverlust 2005 mit Hilfe von Geldgebern auszugleichen, soweit dies für die Fortführung der Bank und zur Einhaltung der KWG-Grundsätze erforderlich ist. Ob ein solcher Jahresverlust festgestellt wird, steht indessen noch nicht fest.
6. Ich weise darauf hin, dass die BaFin Informationen zur Neuausrichtung der Bank unter Verletzung ihrer Pflicht zur Wahrung des Dienstgeheimnisses preisgegeben hat. Den daraus entstehenden Schaden tragen die Anleger und der Eigentümer.
7. Ich werde ab sofort die unberechtigten Vorwürfe, ich hätte die Bank ausgesaugt oder Anleger geschädigt, rechtlich verfolgen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in den vergangenen Tagen Informationen lanciert, die mich als Eigentümer einer Bankbeteiligung diskreditieren sollen.
Durch die Veröffentlichung von z. B. Schriftsätzen der BaFin aus Gerichtsverfahren findet derzeit ein wohl einmaliges Kesseltreiben gegen meine Person statt. Ich werde die BaFin über meine Anwälte auffordern zu bestätigen, dass es sich bei den zirkulierenden Auszügen aus Schriftsätzen um unbelegte Behauptungen in einem Gerichtsverfahren und nicht um gesicherte Erkenntnisse der BaFin handelt.
Wenn die BaFin tatsächlich berechtigte Vorwürfe gegenüber meiner Person belegen kann, dann ist dies eine Angelegenheit, die zwischen der BaFin und mir - notfalls vor Gericht - geklärt werden sollte. Auf keinen Fall dürfen aber derartige Differenzen auf dem Rücken von Tausenden von Anlegern ausgetragen werden. Anlegerschutz muss Vorrang haben.
Originaltext: Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62961 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62961.rss2
Pressekontakt:
Dr. Michael Scheele Prinzregentenplatz 15 81675 München Telefon: 089 / 41 94 65 - 0 Telefax: 089 / 41 94 65 - 66 E-Mail: office@scheele-law.com
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