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Privatbank Reithinger: Persönliche Stellungsnahme von Klaus D. Thannhuber

Geschrieben am 14-08-2006

Singen (ots) - Im Februar dieses Jahres eröffnete die BaFin ein
Anhörungsverfahren, in dem auch Vorwürfe gegen meine Person
vorgebracht wurden. In einer ausführlichen, rechtlichen Stellungnahme
habe ich diese Vorwürfe widerlegt, aber bis heute keine Reaktion der
BaFin hierzu erhalten.

Um jegliche, möglicherweise in meiner Person liegende, Risiken von
Bank und Anlegern fernzuhalten, hatte ich im März dieses Jahres
freiwillig die Verwaltung meiner Bankbeteiligung einem von der BaFin
akzeptierten, branchenerfahrenen Treuhänder, Wirtschaftsprüfer und
Rechtsanwalt, übertragen. Seit diesem Zeitpunkt hat der Treuhänder
die Verantwortung für die Bank bis zum Erlaubnisentzug getragen.

Die (ohne meine Mitwirkung) am Donnerstag, 10.08.2006, von der
Privatbank Reithinger veröffentlichte Pressemitteilung, mit der auf
die Pressemitteilung der BaFin vom 09.08.2006 reagiert wurde, enthält
aufschlussreiche Informationen, die einige Behauptungen der BaFin
richtig stellen.

Darauf möchte ich kurz eingehen:

1. So hat die BaFin beispielsweise in der Pressemitteilung
behauptet, dass sie sich gezwungen sah, die Privatbank Reithinger
sofort zu schließen, weil diese einen auf den 1.1.2008 datierten
Liquidationsbeschluss gefasst habe und verhindert werden musste, dass
bis zu diesem Zeitpunkt Anleger geschädigt würden. Dies führte zu
einem für die Bank und ihren Eigentümer in höchstem Maße negativen
Presseartikel.

Einen Tag später stellt die Bank richtig:
Der Liquidationsbeschluss stellte keine Überraschung für die BaFin
dar und kann deshalb als Grund für die kurzfristige Schließung des
Bankhauses nicht herangezogen werden. Der ungewöhnliche
Liquidationsbeschluss, mit dem sich der Treuhänder und die
Geschäftsleiter im Interesse der Bank und der Anleger einverstanden
erklärt hatten, war vielmehr von der BaFin initiiert worden.

2. Durch die von ihr gestreuten Informationen hat die BaFin in der
Öffentlichkeit den Eindruck erweckt oder zumindest zugelassen,
dass dem Eigentümer der Bank öffentlich unterstellt werden konnte,
die Bank wäre zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nicht in der Lage,
Anlegergelder wären verschwunden und der Eigentümer hätte sich zu
Lasten der Bank bereichert.

Die Bank hat klargestellt, dass bis zum Zeitpunkt der Schließung
der Bank das eingeleitete Restrukturierungsprogramm voll im Plan war
und sämtliche Einlegerforderungen fristgerecht hätten bedient werden
können. Damit stellt sich natürlich die Frage, warum die BaFin die
Privatbank Reithinger geschlossen und damit Vermögensschäden für
Tausende von Anlegern billigend in Kauf genommen hat?

Die Privatbank Reithinger hat die Öffentlichkeit über ihren neuen
Weg der Abschmelzung mit der Möglichkeit eines späteren Verkaufs
informiert. Vor diesem Hintergrund erlaube ich mir, folgende
öffentliche Erklärungen abzugeben:

1. Das Kerngeschäft der Bank sorgt für eine ausgeglichene
Ertragslage bis in das Jahr 2010.

2. Die Schwerpunkte in der Begründung der BaFin zur Schließung der
Bank liegen stets bei Sachverhalten, die seit mindestens sechs
Monaten nicht mehr aktuell sind.

3. Der Verweis auf Verluste der Bank in der Vergangenheit geht
fehl. Schon das Jahr 2005 endete nach kritischer Würdigung der
Abschlussprüfer mit einem operativen Gewinn. Der diskutierte Verlust
stammt aus Sachverhalten der Jahre 2003 und 2004.

4. Es ist nicht zu verantworten, dass die BaFin eine
Bankschließung betreiben möchte, bei der Schaden in Millionenhöhe für
die Anleger entsteht, wenn ihr auch mildere Mittel zur Erreichung
ihrer Ziele zur Verfügung stehen. Unter Ausgrenzung meiner Person
sollte die BaFin zum Schutz der Anleger eine andere Maßnahme als die
Schließung der Bank durchführen.

5. Ich habe meine Bereitschaft erklärt, einen evtl. Jahresverlust
2005 mit Hilfe von Geldgebern auszugleichen, soweit dies für die
Fortführung der Bank und zur Einhaltung der KWG-Grundsätze
erforderlich ist. Ob ein solcher Jahresverlust festgestellt wird,
steht indessen noch nicht fest.

6. Ich weise darauf hin, dass die BaFin Informationen zur
Neuausrichtung der Bank unter Verletzung ihrer Pflicht zur Wahrung
des Dienstgeheimnisses preisgegeben hat. Den daraus entstehenden
Schaden tragen die Anleger und der Eigentümer.

7. Ich werde ab sofort die unberechtigten Vorwürfe, ich hätte die
Bank ausgesaugt oder Anleger geschädigt, rechtlich verfolgen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in
den vergangenen Tagen Informationen lanciert, die mich als Eigentümer
einer Bankbeteiligung diskreditieren sollen.

Durch die Veröffentlichung von z. B. Schriftsätzen der BaFin aus
Gerichtsverfahren findet derzeit ein wohl einmaliges Kesseltreiben
gegen meine Person statt. Ich werde die BaFin über meine Anwälte
auffordern zu bestätigen, dass es sich bei den zirkulierenden
Auszügen aus Schriftsätzen um unbelegte Behauptungen in einem
Gerichtsverfahren und nicht um gesicherte Erkenntnisse der BaFin
handelt.

Wenn die BaFin tatsächlich berechtigte Vorwürfe gegenüber meiner
Person belegen kann, dann ist dies eine Angelegenheit, die zwischen
der BaFin und mir - notfalls vor Gericht - geklärt werden sollte. Auf
keinen Fall dürfen aber derartige Differenzen auf dem Rücken von
Tausenden von Anlegern ausgetragen werden. Anlegerschutz muss Vorrang
haben.


Originaltext: Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62961
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62961.rss2

Pressekontakt:

Dr. Michael Scheele
Prinzregentenplatz 15
81675 München
Telefon: 089 / 41 94 65 - 0
Telefax: 089 / 41 94 65 - 66
E-Mail: office@scheele-law.com


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