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Bundesnetzagentur entscheidet für PCC Energie und gegen Stadtwerke Schönebeck

Geschrieben am 02-03-2010

Duisburg (ots) - Deregulierung - Theorie und Praxis

Die Deregulierung des Strommarktes, die der Gesetzgeber bereits
1998 beschlossen hat, ist nach wie vor noch nicht überall
selbstverständlich. Als unabhängiges Energieversorgungsunternehmen
unterstützt PCC Energie seit langem mit Nachdruck die Bemühungen der
Bundesregierung, im Interesse der Konsumenten eine fairen Wettbewerb
zu ermöglichen und den Verbrauchern die Möglichkeit zu eröffnen, die
sich daraus ergebenden Preisvorteile zu nutzen.

Stadtwerke sperren sich

Die zum Teil erheblichen Einsparpotenziale bei den Energiekosten
haben nun mehrere Kunden veranlasst, der Stadtwerke Schönebeck GmbH
als bisherigem Versorger den Rücken zu kehren und die PCC Energie als
neuen Energieversorger zu beauftragen. Zunächst vergeblich, denn die
Stadtwerke Schönebeck GmbH weigerte sich, den Versorgerwechsel zu
akzeptieren.

Erfolg auf ganzer Linie

In dem mustergültigen Einspruchsverfahren, das PCC Energie bei der
Bundesnetzagentur gegen das Verhalten der Stadtwerke Schönebeck
eingereicht hat, ist nun die Entscheidung gefallen. Das
Kundeninteresse, solche Preisvorteile durch einen Versorgerwechsel
nutzen zu können, wurde von der Bundesnetzagentur nachdrücklich
gestärkt. Die Stadtwerke Schönebeck GmbH muss die Anmeldungen
rückwirkend zum Beginn der Vereinbarung mit PCC Energie akzeptieren
und die zu Unrecht erhobenen Strom-Mehrkosten erstatten. Aufgrund der
grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung durch die
Bundesnetzagentur kommt dem Verfahren weitreichende Wirkung auch bei
allen anderen Stadtwerken zu, deren Kunden zu einem anderen
Stromanbieter wechseln wollen.

Originaltext: PCC Energie GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/77126
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_77126.rss2

Pressekontakt:
PCC Energie GmbH
Marie Omnitz
Mail marie.omnitz@pcc.eu
Mobil 0172 285 18 34


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