Schlussanträge von Generalanwalt Mengozzi am Europäischen Gerichtshof zu deutschen Vorlageverfahren zeigen neuerlich das Bedürfnis einer zeitgemäßen und modernen Glücksspielregulierung
Geschrieben am 04-03-2010 |
Neugersdorf (ots) - Der Generalanwalt Paolo Mengozzi betont bereits einleitend, dass im Glücksspielsektor erhebliche Rechtsunsicherheit aufgrund fehlender EU-Harmonisierung besteht. Die veröffentlichten Schlussanträge zeigen, dass eine zeitgemäße und moderne Regulierung in diesem Sektor unerlässlich ist. "Die Marktrealität in Deutschland, wo trotz des staatlichen Glücksspielmonopols nur rund fünf Prozent der Sportwettenumsätze durch den staatlichen Anbieter generiert werden, spricht eindeutig für eine Marktöffnung. Nur so können alle relevanten Anbieter und der Markt reguliert und beaufsichtigt werden und der Staat und Sport von den Abgaben lizenzierter Anbieter profitieren", kommentierte Jörg Wacker, Direktor bwin e.K., die heutigen Schlussanträge des Generalanwalts am EuGH.
"Die Trennung von Lotto und Sportwette ist auch für Deutschland ein gangbares Modell, das bestätigt nun auch der Generalanwalt Mengozzi. Wie die positiven Erfahrungen in anderen europäischen Ländern zeigen, ist dies der einzige Weg, den seit Inkrafttreten des deutschen Monopolstaatsvertrags boomenden Schwarzmarkt einzudämmen und damit einen wichtigen Beitrag zur Betrugsprävention zu leisten", erläuterte Wacker weiter.
Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags mit seinen Monopolregelungen beginnen die Bundesländer derzeit mit der im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Evaluierung des noch bis Ende 2011 gültigen Staatsvertrags. bwin verweist darauf, dass die im Glücksspielstaatsvertrag getroffenen Regelungen ihr Ziel verfehlt haben: "Es ist nicht gelungen, ein Monopol umzusetzen. Im Sportwettenbereich, in dem der Markt im Internet und bei stationären Annahmestellen auf weit über fünf Milliarden Euro Umsatz geschätzt wird, entfiel 2009 auf den staatlichen Anbieter Oddset gerade noch ein Umsatz von 184 Millionen Euro. Wir appellieren vor diesem Hintergrund an die Bundesländer, das deutsche Glücksspielrecht EU- und marktkonform auszugestalten", so Wacker.
Über bwin e.K.:
Das Unternehmen bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen wird von Herrn Dr. Steffen Pfennigwerth als Einzelkaufmann betrieben. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs, die Bereitstellung von sicheren Wettangeboten sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
Originaltext: bwin ek Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53553 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53553.rss2
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