Der Tagesspiegel: Bundesjustizministerium gegen Verjährungsaufschub bei Amtsdelikten
Geschrieben am 04-03-2010 |
Berlin (ots) - Das Bundesjustizministerum ist gegen einen Verjährungsaufschub bei Amtsdelikten. "Dass Amtsträger ,typischerweise' einen besonderen Einfluss darauf hätten, strafrechtliche Ermittlungen gegen sich zu ver- oder behindern", sei eine Einschätzung, die man nicht teile, heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums, die dem Tagesspiegel vorliegt. Eine entsprechende Gesetzesänderung will Guido Strack, der Vorsitzende des deutschen Whistleblower-Netzwerks, einem Verein, der sich für Arbeitnehmer einsetzt, die Missstände und Rechtsverstöße in Behörden und Betrieben aufdecken. Strack hat sich im vergangenen November mit einer Petition an den Deutschen Bundestag gewandt. Sein Anliegen: Die Verjährung von Delikten wie zum Beispiel Strafvereitelung im Amt oder Rechtsbeugung soll nicht einsetzen, solange der Amtsträger noch im Amt ist. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits bei sexuellen Straftaten gegen Minderjährige. "Auch bei Amtsdelikten besteht die Gefahr, dass die Aufdeckung durch Abhängigkeitsverhältnisse behindert wird", argumentiert Strack. Anders als das Ministerium sieht er bei Amtsträgern eine besondere Machtstellung: "Sie haben erheblichen Einfluss darauf, Ermittlungen zu verhindern." Im Justizministerium sieht man keinen Anlass, das Gesetz zu ändern: "Die beamtenrechtlichen Vorschriften halten Möglichkeiten vor, die einer unrechtmäßigen Einflussnahme des inkriminierten Amtsträgers vorbeugen." Dass jemand etwas vertuschen könne, sei ausgeschlossen: Amtsträger könnten sich auch nicht besser vor Ermittlungen schützen als Betrüger und Urkundenfälscher. Strack dagegen verweist auf die Steuerfahnderaffäre in Hessen. Dort beschäftigt sich gerade ein Untersuchungsausschuss des Landtages mit der Frage, ob engagierte Steuerfahnder auf Betreiben der Landesregierung zwangspensioniert wurden. Der Psychiater, der den Fahndern die Dienstunfähigkeit bescheinigte, wurde vor kurzem vom Verwaltungsgericht wegen "standesrechtlicher Verstöße" verurteilt. Er hat ein Gefälligkeitsgutachten erstellt. Im Zusammenhang mit dieser Affäre hatte die Frankfurter Staatsanwaltschaft auch gegen Verantwortliche der Frankfurter Finanzbehörden ermittelt. Es bestand der Verdacht der Verfolgung Unschuldiger. Doch das Verfahren musste im vergangenen Oktober wegen Verjährung eingestellt werden. Der Petitionsausschuss will nun das Petitionsverfahren abschließen. Strack wird Einwendungen dagegen erheben. Auch will er sich direkt mit den Mitgliedern des Petitionsausschusses in Verbindung setzen: "Gerade von jenen Rechtspolitikern, die ansonsten nach schärferem Einschreiten rufen, sollte man doch eigentlich erwarten, dass sie diese Petition unterstützen."
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