Puttrich: Die Union hält, was sie verspricht - Anlegerschutz wird weiter gestärkt
Geschrieben am 04-03-2010 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Ankündigung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, noch im April einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes und der Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes vorzulegen, erklärt die verbraucherpolitische Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Lucia Puttrich MdB:
Die immense Bedeutung des finanziellen Verbraucherschutzes ist vor allem den vielen Betroffenen der Lehman-Pleite schmerzhaft vor Augen geführt worden. Die Bundesregierung hat mit der Verlängerung der Verjährungsfristen, der Einführung des Beratungsprotokolls und schließlich mit dem Produktinformationsblatt wesentliche Bausteine zur Verbesserung des Anlegerschutzes auf den Weg gebracht.
Wir begrüßen sehr, dass diese Maßnahmen von Seiten des Bundesfinanzministeriums durch eine bessere Regulierung des Kapitalmarktes flankiert werden. Die Eckpunkte des Entwurfs geben die richtigen Antworten. Auch ungeregelte Produkte des grauen Kapitalmarktes sind künftig in die Pflichten einer anlegergerechten Beratung einzubeziehen. Hierzu gehört zum Beispiel, dass der Berater mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse seiner Kunde beraten muss.
Auch das Beratungsprotokoll muss auf Produkte des grauen Kapitalmarktes ausgeweitet werden.
Gerade im grauen Kapitalmarkt tummeln sich aufgrund der bislang fehlenden staatlichen Finanzaufsicht viele unseriöse Anbieter befinden. Schlechte Beratung war hier leider oftmals die Regel. Insofern macht es hier auch Sinn, für diese Anlageprodukte ein Produktinformationsblatt zu verlangen.
Ebenso unterstützen wir Bundesfinanzminister Schäuble bei der Einführung eines Registrierungs- und Sanktionsregimes bei der Aufsichtsbehörde für Anlageberater, in dem auch Angaben zur Qualifikation und Weiterbildung enthalten sein sollen. Dies deckt sich mit unserer Forderung, von Anlageberatern - insbesondere den freien Finanzvermittlern - einen Qualifikationsnachweis zu verlangen. Bislang kann sich in Deutschland jeder ohne entsprechende Ausbildung zum Finanzberater aufschwingen.
Die Pläne des Bundesfinanzministeriums unterstreichen die wachsende Bedeutung des Verbraucherschutzes im Finanzsektor.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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