Erschreckende Unklarheiten bei Anwendung des Waffenrechts / "Jeder Anschein von Willkür muss vermieden werden"
Geschrieben am 09-03-2010 |
Düsseldorf (ots) - Bei dem hastig formulierten und verabschiedeten Waffengesetz 2009 zeigen sich gegenwärtig erhebliche Anwendungsprobleme. So verlief nicht nur die Waffenamnestie weitgehend erfolglos und von Unklarheiten gekennzeichnet. Auch die umstrittenen Kontrollbesuche bei Legalwaffenbesitzern erweisen sich zunehmend als Problem.
"Der Gesetzgeber hat ausdrücklich das Recht des Wohnungsinhabers herausgestellt, Kontrollen aus berechtigten Gründen ablehnen zu können. Faktisch hat der Waffenbesitzer dieses Recht so gut wie nicht", erklärt Dr. Hans Scholzen vom Verband für Waffentechnik und -geschichte (VdW). Das Problem sei die Definition eines berechtigten Grundes. Der Verweis von Ämtern auf eine gerichtliche Klärung des Begriffs "berechtigt", sei abwegig. Der Bürger benötige Rechtssicherheit und die erhalte er nur anhand klarer Definitionen oder Beispiele. Es sei unzumutbar, dass man faktisch gezwungen sei, sich des Risikos der Aberkennung der waffenrechtlichen Erlaubnis auszusetzen und auf einen Gerichtsentscheid zu warten, um zu erfahren, dass die Gründe, die man angegeben hat, stichhaltig waren. Es kann nicht sein, dass lokal von einem Sachbearbeiter über diese Frage entschieden wird, sonst wird es zu dieser Frage zahlreiche, voneinander abweichende Meinungen geben. "Jeder Anschein von Willkür muss jedoch vermieden werden," so Scholzen.
"Wir müssen bedenken, dass zum Beispiel der Verlust einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung oder der Jagdpachtfähigkeit oder der Eignung zur Teilnahme am sportlichen Schießen nicht nur einen finanziellen Verlust bedeutet. In den genannten Fällen gehen der Allgemeinheit historische Werte, die notwendige Hege des Wildes oder die Erbringung sportlicher Leistung verloren." Und auch der Kontrolleur benötige Rechtssicherheit. "Der Gesetzgeber hat nicht beabsichtigt, die Bürger zu verunsichern. Deshalb müssen die Innenministerien jetzt reagieren und klare Verwaltungsanweisungen geben, welche Verweigerungsgründe stichhaltig sind und welche nicht".
Originaltext: Verband für Waffentechnik und -geschichte e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75423 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75423.rss2
Pressekontakt: Verband für Waffentechnik und -geschichte (VdW) Oststraße 154 40210 Düsseldorf Tel.: 02 11 - 46 48 44 Fax: 02 11 - 48 90 35 Email: info@vdw-duesseldorf.de Internet: www.vdw-duesseldorf.de
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