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Hilfe, mein Kind will Model werden / Rechtliche Stolperfallen auf dem Weg ins Modelbusiness und wie man sich vor unseriösen Angeboten schützt (mit Bild)

Geschrieben am 18-03-2010

Hamburg (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Es ist wieder soweit: Jeden Donnerstag stolzieren potentielle neue
Laufstegschönheiten über den Bildschirm und Millionen junger Frauen
schauen zu. Das Leben der Teilnehmerinnen an den schönsten Orten der
Welt weckt bei vielen jugendlichen Zuschauerinnen den Wunsch nach der
eigenen Modelkarriere. Doch bereits der Einstieg in die Branche ist
mit Hindernissen gespickt - angefangen bei der Einwilligung der
Eltern über die gesetzlichen Regelungen bis zu den Tricks unseriöser
Modelagenturen. Der Hamburger Rechtsschutzversicherer Advocard gibt
Eltern und Jugendlichen Tipps, damit aus dem Modeltraum kein Alptraum
wird.

Rechtliche Voraussetzungen

Sind die Eltern mit dem Karriereziel ihres Kindes einverstanden,
ist aber trotzdem auch das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten.
Dieses besagt, dass eine "gestaltende Mitwirkung für Kinder und
Jugendliche im Medien- und Kulturbereich" nicht ohne
Bewilligungsbescheid der zuständigen Jugendschutzbehörde erfolgen
darf. Erforderlich für den Antrag sind eine ärztliche Bescheinigung,
die Unbedenklichkeitserklärung der Schule im Hinblick auf die
erwartete Entwicklung des Leistungsstandes, als auch eine
Stellungnahme des Jugendamtes. Bietet eine Modelagentur dem
Jugendlichen ohne diese Genehmigung einen Job an, stellt das einen
klaren Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz dar.

Vorsicht vor schwarzen Schafen

Inserate und Angebote von Model- und Castingagenturen, die neue
Gesichter suchen, gibt es wie Sand am Meer. Aber wie erkennt man,
dass eine Agentur seriös arbeitet? "Vorsicht ist vor allem dann
geboten, wenn für Leistungen wie Lauf- und Schminkkurse gezahlt
werden soll, obwohl noch keine Arbeitsvermittlung geleistet wird."
rät Antje-Mareen Knoop, Rechtsexpertin bei Advocard. So entschied das
Arbeitsgericht Göttingen (23 C 308/96) zugunsten einer jungen Frau,
die gegen ihre Agentur klagte. Die junge Frau hätte 200 Euro für
Fotos zahlen sollen, ohne dass eine anschließende Vermittlung
versprochen oder erbracht wurde.

Der Vertrag: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Gerade in der Modelbranche wird oft viel versprochen und nur ganz
wenig gehalten. Umso wichtiger ist dort ein Vertrag, der alle Details
klar regelt. Insbesondere bei den Fotorechten müssen der genaue
Zweck, die beabsichtigte Vermarktung sowie der Zusammenhang der
Veröffentlichung festgelegt sein. Antje-Mareen Knoop erklärt dazu:
"Wenn der Vertrag beim Thema Fotorechte Lücken aufweist, kann es
passieren, dass Fotos, die für einen Unterwäschekatalog gemacht
wurden, plötzlich auf allen Plakatwänden der Stadt für eine
Flirt-Hotline werben. Ist im Vertrag jedoch die Nutzung der Bilder
klar abgesteckt und die Agentur verstößt trotzdem dagegen, so greift
das Recht des Models am eigenen Bild (§ 22 Kunsturhebergesetz
KUG/KunstUrhG). Das Model kann dann sein Recht auf Unterlassung,
Schadenersatz und gegebenenfalls auf Nachvergütung einfordern."
Besonders zu Beginn der Modelkarriere empfiehlt es sich daher, bei
Verträgen auf Nummer sicher zu gehen und einen im Medienrecht
erfahrenen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Modelagenturen sind nicht die Wohlfahrt

Besondere Aufmerksamkeit sollte man im Vertrag auch dem Punkt
'Agenturprovision' schenken. Viele Agenturen gönnen sich eine
Vermittlerprovision von 25 Prozent und mehr, obwohl deutsche Gerichte
diese Praxis mehrfach kritisiert haben. So hat zum Beispiel das
Landgericht Düsseldorf die Vermittler-Vergütungsverordnung angewandt
und in einem konkreten Fall die Höchstgrenze für die Agenturprovision
auf 18 Prozent festgelegt.

Originaltext: Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/19772
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_19772.rss2

Pressekontakt:
Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Tel.: +49 40/2373 1279
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de

Serviceplan Brand PR
Bernhard Fuchs
Haus der Kommunikation
80250 München
Tel.: +49 89/2050 4158
E-Mail: b.fuchs@brandpr.de


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