Ehemaliger Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm äußert Bedenken gegen Anti-Terror-Datei
Geschrieben am 16-08-2006 |
Hamburg (ots) -
Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht, Dieter Grimm, äußert deutliche Bedenken gegen die von der Bundesregierung geplante Anti-Terror-Datei. In der ZEIT warnt Grimm davor, die bestehenden "rechtsstaatlichen Begrenzungen" im Namen einer "grenzenlosen Prävention" zu unterlaufen. Vor allem die Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst und zwischen Polizei und Militär müsse aufrecht erhalten bleiben. Wörtlich sagt Grimm: "Wir erlauben den Geheimdiensten viel mehr an Informationsbeschaffung, weil es hier um Unterrichtung der Regierung über bestimmte Lagen geht, ohne dass sich dies sofort auf Individuen auswirkt. Wir erlauben der Polizei erheblich weniger, weil dadurch unmittelbar Personen in Mitleidenschaft gezogen werden können, etwa durch Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Diese Differenz darf nicht durch ein unbegrenztes Datenverwertungs- und Datenübermittlungsrecht eingeebnet werden."
Grimm räumt ein, dass die Grenzen zwischen vorbeugenden Sicherheitsmaßnahmen und Strafverfolgung stellenweise neu gezogen werden müssten. Sie dürften aber nicht zum Zwecke der Informationsbeschaffung des Staates abgeschafft werden: "Der allwissende Staat wird schnell zum allmächtigen Staat. Freiheit gibt es dagegen nur im begrenzten Staat."
Entschieden tritt Grimm allen Überlegungen entgegen, das bisher weltweit akzeptierte Verbot der Folter zu lockern. Das Folterverbot sei eine "unübersteigbare Grenze" des Rechtsstaats. Grimm: "Wenn für irgendetwas die These gilt: 'die Freiheit stirbt Zentimeterweise', und wenn man irgendwo Gefahr läuft, auf abschüssiges Terrain zu kommen, dann bei der Auflockerung des Folterverbotes."
Das komplette ZEIT-Interview der ZEIT Nr. 34 vom 17. August 2006 senden wir Ihnen gerne zu.
Originaltext: DIE ZEIT Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9377 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9377.rss2
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