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Heringshai schwimmt auf Anhang-II von CITES - fünf Haiarten gehen unter NABU: Wirtschaft rangiert vor Artenschutz

Geschrieben am 23-03-2010

Doha/Katar (ots) - Der Heringshai scheint zu den wenigen Gewinnern
der 15. CITES-Konferenz in Doha zu gehören. Der Antrag auf eine
Anhang-II-Listung, erarbeitet von Deutschland und eingereicht von der
EU und Palau, wurde mit einer Zweidrittel-Mehrheit angenommen. Damit
wird es für diese stark überfischte Haiart ab 2012 internationale
Handelskontrollen geben. Voraussetzung ist, dass der Antrag in Doha
nicht noch einmal im Plenum eröffnet und negativ entschieden wird.
"Das ist ein unglaublicher Erfolg", freut sich
NABU-Artenschutzexpertin Heike Finke, "denn der Antrag ist in der
Vergangenheit bereits zwei Mal gescheitert. Wenn es bei der heutigen
Entscheidung bleibt, haben die Heringshai-Bestände endlich eine
Chance, sich zu erholen."

Weniger glücklich geht der heutige Konferenztag für fünf andere
Haiarten zu Ende. Weder die drei Hammerhai-Arten, noch der
Weißspitzen-Hochseehai oder der Dornhai erhielten von den Delegierten
die nötigen Stimmen, um im Washingtoner Artenschutzübereinkommen
gelistet zu werden. Wieder einmal wurde die Chance verpasst, massiv
überfischte Arten unter Management zu stellen, um sie für zukünftige
Generationen zu bewahren. Eine Aufnahme in Anhang-II von CITES wäre
hier ein erster, wichtiger Schritt gewesen. "Das ist ein Ausverkauf
der Haie", so Finke. "Kurzfristige wirtschaftliche Interessen
rangieren hier weit vor dem Erhalt einer Art. Sehr bald schon wird
niemand mehr diese Haiarten befischen können, weil es sie nicht mehr
geben wird."

Um den Haiarten maximale Erfolgschancen einzuräumen, waren die
Antragsteller - USA, Palau und die EU - bereit, Zugeständnisse zu
machen, um den Vorbehalten einiger Delegationen zu begegnen.
Beispielsweise sollten die Länder zwischen 18 und 24 Monate Zeit
erhalten, um notwendige Maßnahmen einzuführen. Denn besonders der
Umsetzung im Falle einer Anhang-II-Listung galt die Sorge vieler
Vertragsstaaten. Erschwert wurde der Anlauf der Antragsteller zudem
von der Meinung einiger Delegierter, dass das Management von Haien in
die Hand regionaler Fischerei-Organisationen gehöre und kein
Gegenstand von CITES sei. "Bisher haben die regionalen
Fischerei-Organisationen in Sachen Haie nichts unternommen. Aber
wahrscheinlich ist genau das der Grund, warum viele Delegierte die
Verantwortung lieber bei diesen Organisationen sehen. So können sie
weiter ungehindert Millionen von Haien jährlich fangen", kommentierte
Finke.

Aber auch für diese fünf Haiarten gilt: Noch bleiben zwei Tage, um
die Anträge im Plenum noch einmal zu eröffnen und zu verhandeln.

Das Online-Tagebuch zur Konferenz, Hintergrundpapiere zu Dornhai,
Heringshai, Hammerhai, Weißspitzen-Hochseehai und Thunfisch, sowie
weitere Informationen zur Artenschutzkonferenz sind zu finden unter
www.NABU.de/cites

Originaltext vom NABU

Originaltext: NABU
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6347
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6347.rss2

Pressekontakt:
Heike Finke
NABU-Präsidiumsmitglied und Expertin für internationalen Artenschutz
Tel. mobil 0049(0)179-1102513
Heike.Finke@NABU.de

Claudia Praxmayer
BAG Internationaler Artenschutz
Tel. mobil 0049 (0)172-6166441
Claudia.Praxmayer@NABU.de


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