Tipps für den Alltag/Urteile / Radfahrer muss Rücksicht nehmen - Datenspeicherung nicht vergessen
Geschrieben am 24-03-2010 |
Coburg (ots) -
Radfahrer müssen Rücksicht nehmen
Radfahrer, die auf einem Geh- und Radweg unterwegs sind und sich dort einer Fußgängergruppe nähern, müssen ihre Geschwindigkeit soweit reduzieren, dass sie im Gefahrenfall jederzeit bremsen können. Die HUK-COBURG erläutert das Urteil des Oberlandesgericht München, Urteil vom 23.10.2009, Az. 10 U 2809/09.
Eine Radfahrerin war auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg unterwegs. Als sie sich einer Fußgängergruppe näherte, klingelte sie. Obwohl auf ihr Klingeln keine erkennbare Reaktion folgte, fuhr sie ungebremst weiter. Einer der Fußgänger machte einen Schritt rückwärts, wodurch es zur Kollision mit der Radfahrerin kam.
Das Oberlandesgericht (OLG) München ging in seinem Urteil zwar von einem Verschulden der Fußgängerin aus, weil sie gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verstoßen und unachtsam einen Schritt zurück gemacht hatte. Trotzdem werteten die Richter das Fehlverhalten der Radfahrerin höher. Die Radfahrerin hätte ihre Geschwindigkeit der Situation anpassen und gegebenenfalls sogar Schrittgeschwindigkeit (5 bis 7 Kilometer pro Stunde) fahren müssen. Das OLG quotelte die Haftung zu Lasten der Radfahrerin mit einem Drittel zu zwei Dritteln.
Datenspeicherung nicht vergessen
Das Absehen von einer regelmäßigen Datensicherung stellt auch im privaten Bereich ein erhebliches Verschulden gegen sich selbst dar. Die HUK-COBURG erläutert das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt, Urteil vom 04.09.2009, Az. 312 C 183/08).
Der Eigentümer eines zweieinhalb Jahre alten Notebooks verlangte, als sein Notebook beschädigt wurde, vom Schadenverursacher die Kosten für den Ersatz der Datenrekonstruktion durch einen Fachmann. Sie beliefen sich auf knapp 2.300 Euro. Das Gericht beurteilte den Sachverhalt anders: Wegen seines überwiegenden Mitverschuldens steht dem Eigentümer des Notebooks kein Schadenersatzanspruch zu. Er habe es pflichtwidrig unterlassen, die auf dem Notebook vorhandenen Daten auf anderen Datenträgern außerhalb des Notebooks zu sichern. Fazit: Bei der Nutzung von PC und Notebooks ist Datensicherung oberstes Gebot.
Originaltext: HUK-Coburg Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7239 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7239.rss2
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