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Erneutes Stelldichein der Arbeitsrechts-Experten beim 10. Haufe-Personalkongress

Geschrieben am 17-08-2006

Freiburg (ots) -

In kaum einem anderen Bereich der Personalarbeit ist es so wichtig
wie im Arbeitsrecht, stets auf dem neuesten Stand zu sein. Werden
arbeitsrechtliche Entscheidungen auf Basis falscher, unvollständiger
oder veralteter Kenntnisse getroffen, entstehen schnell aufwändige
Auseinandersetzungen und kostspielige Folgeschäden. Aktuelles
Paradebeispiel ist hier die konkrete Beachtung des neuen Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes. Der 10. Haufe-Personalkongress, der vom
11. - 12.Oktober 2006 in Frankfurt stattfindet, bietet auch in diesem
Jahr einen komprimierten Überblick über die für die Personalarbeit
interessanten und relevanten arbeitsrechtlichen Themen. Zu diesem
Anlass sind Beiträge einiger der herausragenden Arbeitsrechtler
Deutschlands angekündigt.

Prof. Dr. Dr. h. c. Manfred Löwisch wird den Kongress eröffnen.
Er ist einer der arbeitsrechtlichen Meinungsbildner in Deutschland
und Autor einiger arbeitsrechtlicher Klassiker. Bereits 1996 trug er
zum Gelingen des 1. Haufe-Personalkongresses bei.

AGG-Experte RA Dr. Björn Gaul, Privatdozent und Lehrbeauftragter
an der Universität Köln, wird am ersten Kongressvormittag über
aktuelle europäische Einflüsse auf die Personalarbeit berichten.
Hierbei stellt er u.a. die essentiellen Aspekte zur
Antidiskriminierung und zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG
vor.

Um die eigenen Mitarbeiter stärker ans Unternehmen zu binden
greifen immer mehr Unternehmen zu Modellen der
Mitarbeiter-Beteiligung. Prof. Dr. Volker Rieble von der
Ludwig-Maximilians-Universität München und Direktor des Zentrums für
Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht ZAAR wird über die kritischen
Erfolgsparameter in der Praxis und die juristischen Besonderheiten
hierbei berichten.

Prof. Dr. Gregor Thüsing von der Friedrich-Wilhelms-Universität
Bonn gilt vielen arbeitsrechtlichen Experten als Senkrechtstarter der
Szene. Im Fokus seines Beitrages steht das Thema Entgeltfindung
innerhalb und außerhalb des Tarifvertrages.

In Zeiten elektronischer Bürokommunikation stehen viele
Unternehmen vor der Frage, wie viel private Nutzung von e-Mail und
Internet sie bei ihren Mitarbeitern zulassen. Welche Vorgaben und
Sanktionsmöglichkeiten aus Arbeitgebersicht sinnvoll, notwendig und
zulässig sind, stellt der durch viele Fachpublikationen bekannte RA
Dr. Peter Rambach vor.

Als Kongress-Abschluss wird RA Dr. Jobst-Hubertus Bauer die
top-aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht und das Neueste aus
Rechtssprechung und Gesetzgebung für den Personalbereich
präsentieren. Dr. Bauer ist einer der führenden Fachanwälte für
Arbeitsrecht.

Insgesamt werden auf dem 10. Haufe-Personalkongress am 11. und 12.
Oktober 2006 in Frankfurt, 23 Personal-Experten Praxis-Erfahrungen
und Praxis-Empfehlungen vorstellen.

Interessierte können sich ab sofort über Themen und Beiträge
informieren: Tel. 0761 / 47 08 - 811 oder www.haufe-akademie.de.
Frühbucher erhalten bis zum 1. September einen vergünstigen Preis von
1.190 Euro netto. Danach kosten die Kongresstickes 1.320 Euro netto.


Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6856
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:

Haufe Akademie, Presse & Kommunikation, Iris Paech
Lörracher Str. 9 , 79115 Freiburg
Tel.: 0761 4708-958, mailto:pressestelle@haufe-akademie.de


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