Erneutes Stelldichein der Arbeitsrechts-Experten beim 10. Haufe-Personalkongress
Geschrieben am 17-08-2006 |
Freiburg (ots) -
In kaum einem anderen Bereich der Personalarbeit ist es so wichtig wie im Arbeitsrecht, stets auf dem neuesten Stand zu sein. Werden arbeitsrechtliche Entscheidungen auf Basis falscher, unvollständiger oder veralteter Kenntnisse getroffen, entstehen schnell aufwändige Auseinandersetzungen und kostspielige Folgeschäden. Aktuelles Paradebeispiel ist hier die konkrete Beachtung des neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Der 10. Haufe-Personalkongress, der vom 11. - 12.Oktober 2006 in Frankfurt stattfindet, bietet auch in diesem Jahr einen komprimierten Überblick über die für die Personalarbeit interessanten und relevanten arbeitsrechtlichen Themen. Zu diesem Anlass sind Beiträge einiger der herausragenden Arbeitsrechtler Deutschlands angekündigt.
Prof. Dr. Dr. h. c. Manfred Löwisch wird den Kongress eröffnen. Er ist einer der arbeitsrechtlichen Meinungsbildner in Deutschland und Autor einiger arbeitsrechtlicher Klassiker. Bereits 1996 trug er zum Gelingen des 1. Haufe-Personalkongresses bei.
AGG-Experte RA Dr. Björn Gaul, Privatdozent und Lehrbeauftragter an der Universität Köln, wird am ersten Kongressvormittag über aktuelle europäische Einflüsse auf die Personalarbeit berichten. Hierbei stellt er u.a. die essentiellen Aspekte zur Antidiskriminierung und zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG vor.
Um die eigenen Mitarbeiter stärker ans Unternehmen zu binden greifen immer mehr Unternehmen zu Modellen der Mitarbeiter-Beteiligung. Prof. Dr. Volker Rieble von der Ludwig-Maximilians-Universität München und Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht ZAAR wird über die kritischen Erfolgsparameter in der Praxis und die juristischen Besonderheiten hierbei berichten.
Prof. Dr. Gregor Thüsing von der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn gilt vielen arbeitsrechtlichen Experten als Senkrechtstarter der Szene. Im Fokus seines Beitrages steht das Thema Entgeltfindung innerhalb und außerhalb des Tarifvertrages.
In Zeiten elektronischer Bürokommunikation stehen viele Unternehmen vor der Frage, wie viel private Nutzung von e-Mail und Internet sie bei ihren Mitarbeitern zulassen. Welche Vorgaben und Sanktionsmöglichkeiten aus Arbeitgebersicht sinnvoll, notwendig und zulässig sind, stellt der durch viele Fachpublikationen bekannte RA Dr. Peter Rambach vor.
Als Kongress-Abschluss wird RA Dr. Jobst-Hubertus Bauer die top-aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht und das Neueste aus Rechtssprechung und Gesetzgebung für den Personalbereich präsentieren. Dr. Bauer ist einer der führenden Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Insgesamt werden auf dem 10. Haufe-Personalkongress am 11. und 12. Oktober 2006 in Frankfurt, 23 Personal-Experten Praxis-Erfahrungen und Praxis-Empfehlungen vorstellen. Interessierte können sich ab sofort über Themen und Beiträge informieren: Tel. 0761 / 47 08 - 811 oder www.haufe-akademie.de. Frühbucher erhalten bis zum 1. September einen vergünstigen Preis von 1.190 Euro netto. Danach kosten die Kongresstickes 1.320 Euro netto.
Originaltext: Haufe Mediengruppe Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6856 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6856.rss2
Pressekontakt:
Haufe Akademie, Presse & Kommunikation, Iris Paech Lörracher Str. 9 , 79115 Freiburg Tel.: 0761 4708-958, mailto:pressestelle@haufe-akademie.de
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