Lausitzer Rundschau: Mindestlohn im Pflegebereich Von Stefan Vetter
Geschrieben am 26-03-2010 |
Cottbus (ots) - Auch wenn die neue Bundesregierung sehr viel weniger davon hält als die alte: Beim Mindestlohn geht es Schlag auf Schlag. In den vergangenen Wochen musste Arbeitsministerin Ursula von der Leyen bereits für Dachdecker und Gebäudereiniger eine Lohnuntergrenze für allgemeinverbindlich erklären. Nun haben sich auch die Tarifpartner im Pflegebereich nach langem Tauziehen auf einen entsprechenden Wunsch geeinigt. Und Schwarz-Gelb wird erneut nichts anderes übrig bleiben, als gesetzlich dafür zu sorgen, dass kein Pflegedienst oder Heim mehr von einem Unterbietungswettbewerb beim Lohn profitieren kann. Zu verdanken ist das der SPD. In Zeiten der Großen Koalition konnte sie zwar keinen flächendeckenden Mindestlohn gegen die Union durchsetzen, wohl aber eine Kompromisslösung, die auf branchenspezifische Lohnuntergrenzen hinausläuft. Dass nun auch der Pflegebereich in den Genuss dieser Regelung kommt, ist nur zu begrüßen. Schon ab dem kommenden Frühjahr werden nämlich auch Arbeitnehmer aus den osteuropäischen Staaten einen ungehinderten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten. So will es eine EU-Richtlinie. Vor diesem Hintergrund hätte ein dramatischer Lohneinbruch gerade im Pflegebereich gedroht. Diese Gefahr ist nun gebannt. Der FDP mag diese Entwicklung am allerwenigsten ins ideologische Lehrbuch passen. Allerdings werden auch die größten Anhänger des freien Marktes zugeben müssen, dass der Billiglohnsektor in Deutschland ungeahnte Ausmaße annimmt. Die Aufstockung von immer mehr Hungerlöhnen aus Steuermitteln geht an die Substanz des Sozialstaates. Und sie verletzt auch die Würde vieler Menschen, die trotz Vollzeitarbeit auf zusätzliche Hilfe vom Amt angewiesen sind. Das sollten all jene bedenken, die eine staatliche Festschreibung von Mindestlöhnen immer noch für sozialistisches Teufelswerk halten.
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