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Pfandbriefbanken begrüßen Klarstellungen und Details des post-Insolvenz Regimes

Geschrieben am 29-03-2010

Berlin (ots) -

- Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Novelle des
Pfandbriefgesetzes

"Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung zur Novellierung
des Pfandbriefgesetzes. Die Novelle beinhaltet rechtliche
Klarstellungen, die entscheidend für die langfristige Sicherung der
Benchmark-Funktion von Pfandbriefen sind" - so Henning Rasche,
Präsident des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken am Montag in
Berlin. Das Bundeskabinett hatte in seiner Sitzung am Mittwoch, 24.
März 2010, einen Gesetzentwurf zur dritten Novelle des
Pfandbriefgesetzes verabschiedet.

Die Novelle zielt darauf ab, die Rechtsposition des Sachwalters zu
stärken. So wird die KWG-Bankerlaubnis für die dem Sachwalter
unterstehenden Teile einer insolventen Pfandbriefbank
aufrechterhalten. Diese Teilbereiche der Bank, d. h. die
Deckungsmassen und entsprechende Verbindlichkeiten, die nicht am
Insolvenzverfahren der Pfandbriefbank teilnehmen, werden künftig
"Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit" genannt. Daneben
werden weitere Konkretisierungen vorgenommen, um die pünktliche
Bedienung der Pfandbriefe sicherzustellen.

Henning Rasche bekräftigt: "Mit der zweiten substantiellen Novelle
des Pfandbriefgesetzes nur ein Jahr nach der ersten im März 2009
werden bedeutende Weichenstellungen vorgenommen, um den
Refinanzierungsvorteil der Pfandbriefe nachhaltig zu festigen."

Originaltext: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/29608
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_29608.rss2

Pressekontakt:
Dr. Helga Bender, Tel.: 030 20915-330
E-Mail: bender@pfandbrief.de

Christian Walburg, Tel.: 030 20915-340
E-Mail: walburg@pfandbrief.de


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