EANS-Hauptversammlung: RHI AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 02-04-2010 |
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 31. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG am Freitag, dem 30. April 2010, um 10.00 Uhr, im Haus der Industrie, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 4.
ISIN AT0000676903
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten, um den Anhang erweiterten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2009 sowie des Lageberichts und des Konzernlagebe- richts sowie des Corporate Governance Berichts und des Be¬richts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für dasGeschäftsjahr 2009. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäfts- jahr 2010. 6. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2009. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals zur Barkapitalerhöhung [Genehmigtes Kapital 2010] unter Aufrechterhaltung des Genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 29. Mai 2008 [Genehmigtes Kapital 2008], wie folgt: "Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG mit Zustimmung des Auf¬sichtsrats das Grundkapital ohne weitere Zustimmung der Hauptversammlung bis zum 30. April 2015 - auch in mehreren Tranchen - gegen Bareinlagen um bis zu EUR 43.406.425,75 durch Ausgabe von bis zu 5.972.855 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien mit Stimmrecht zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 5 der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus Genehmigten Kapital zu ändern [Genehmigtes Kapital 2010]." 9. Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG (Fortsetzung der Mitarbeiterbeteiligungs- aktien 4+1). 10.Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen - Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 sowie zur Änderung von § 5 im Hinblick auf den Tagesordnungspunkt 8.
Unterlagen zur Hauptversammlung Folgende Unterlagen liegen ab 09. April 2010 zu den Bürozeiten Mo. - Fr. 09 - 16 Uhr zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1100 Wien, Wienerbergstraße 11, Abteilung Investor Relations, Frau Mag. Barbara Potisk-Eibensteiner, auf: Jahresabschluss mit Lagebericht, Corporate Governance-Bericht, Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, Vorschlag für die Gewinnverwendung, Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2009; Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 -10, Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs. 2 AktG, Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG, sind ab 09. April 2010 außerdem im Internet www.rhi-ag.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110 und 118 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 09. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1100 Wien, Wienerbergstraße 11, z.H. Frau Mag. G. Célia Konrad, Esq., General Coun¬sel/Head of Legal Dept., zugeht. Jedem so beantragten Tagesord-nungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichts-rats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 21. April 2010 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 50213 6281 oder an 1100 Wien, Wienerbergstraße 11,z.H. Frau Mag. G. Célia Konrad, Esq., General Counsel/Head of Legal Dept., oder per E-Mail hauptversammlung@rhi-ag.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zu Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwort einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung an den Vorstand gestellt werden.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG, sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rhi-ag.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Aufgrund der Änderungen des AktG durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 finden die Bestimmungen der Satzung über die Einberufung der Hauptversammlung, der Hinterlegung der Aktien für die und die Teilnahme- und Stimmberechtigung an der Hauptversammlung keine Anwendung. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärs-rechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 20. April 2010 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 27. April 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.
Per Post RHI AG (in Schriftform)Investor Relations
z.Hd. Frau Mag. Barbara Potisk-Eibensteiner Wienerbergstraße 11 1100 Wien Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000676903 im Text angeben) Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 52 Per E-Mail: anmeldung.rhi@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu gehen muss.
Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das nachfolgend Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).
Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN AT0000676903, Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 20. April 2010 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestäti-gung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt wer¬den können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post RHI AG (in Schriftform) Investor Relations z.Hd. Frau Mag. Barbara Potisk-Eibensteiner Wienerbergstraße 11 1100 Wien Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 52 Per E-Mail: anmeldung.rhi@hauptversammlung.at; wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rhi-ag.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 29. April 2010 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rhi-ag.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm G. Rasinger vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-0, Fax +43 1 8763343-49 oder E-Mail wilhelm.rasinger@iva.or.at.
Gesamtzahl der Aktien und Zwischenscheine Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft EUR 289.376.212,84 eingeteilt in 39.819.039 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 39.819.039 Stückaktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 09.00 Uhr.
Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurde, werden gebeten zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.
Wien, im März 2010 Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: RHI AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
RHI AG
Investor Relations
Mag. Barbara Potisk-Eibensteiner
Tel: +43-1-50213-6123
Email: barbara.potisk@rhi-ag.com
Branche: Feuerfestmaterialien ISIN: AT0000676903 WKN: 874182 Index: ATX Prime, ATX Börsen: Wien / Amtlicher Markt
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