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EANS-Hauptversammlung: RHI AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 02-04-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
31. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG
am Freitag, dem 30. April 2010, um 10.00 Uhr,
im Haus der Industrie, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 4.

ISIN AT0000676903

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten, um den Anhang erweiterten
Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2009 sowie des
Lageberichts und des Konzernlagebe- richts sowie des Corporate
Governance Berichts und des Be¬richts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2009. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009. 4. Beschlussfassung über
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
dasGeschäftsjahr 2009. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäfts- jahr 2010. 6.
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für
das Geschäftsjahr 2009. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8.
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals
zur Barkapitalerhöhung [Genehmigtes Kapital 2010] unter
Aufrechterhaltung des Genehmigten Kapitals gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 29. Mai 2008 [Genehmigtes Kapital
2008], wie folgt: "Beschlussfassung über die Ermächtigung des
Vorstands gemäß § 169 AktG mit Zustimmung des Auf¬sichtsrats das
Grundkapital ohne weitere Zustimmung der Hauptversammlung bis zum
30. April 2015 - auch in mehreren Tranchen - gegen Bareinlagen um
bis zu EUR 43.406.425,75 durch Ausgabe von bis zu 5.972.855 Stück
auf Inhaber lautende Stückaktien mit Stimmrecht zu erhöhen und den
Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten
der Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen. Der
Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 5 der Satzung entsprechend dem Umfang
der Kapitalerhöhung aus Genehmigten Kapital zu ändern [Genehmigtes
Kapital 2010]." 9. Beschlussfassung über die Ermächtigung der
Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG
(Fortsetzung der Mitarbeiterbeteiligungs- aktien 4+1).
10.Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur
Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen -
Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 sowie zur Änderung von § 5 im
Hinblick auf den Tagesordnungspunkt 8.

Unterlagen zur Hauptversammlung Folgende Unterlagen liegen ab 09.
April 2010 zu den Bürozeiten Mo. - Fr. 09 - 16 Uhr zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1100 Wien,
Wienerbergstraße 11, Abteilung Investor Relations, Frau Mag. Barbara
Potisk-Eibensteiner, auf: • Jahresabschluss mit Lagebericht, •
Corporate Governance-Bericht, • Konzernabschluss mit
Konzernlagebericht, • Vorschlag für die Gewinnverwendung, • Bericht
des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2009; • Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 2 -10, • Erklärungen der Kandidaten für die
Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs. 2 AktG, •
Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß
§ 114 AktG, sind ab 09. April 2010 außerdem im Internet
www.rhi-ag.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
09. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1100
Wien, Wienerbergstraße 11, z.H. Frau Mag. G. Célia Konrad, Esq.,
General Coun¬sel/Head of Legal Dept., zugeht. Jedem so beantragten
Tagesord-nungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichts-rats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 21. April 2010 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 50213 6281 oder an 1100 Wien, Wienerbergstraße
11,z.H. Frau Mag. G. Célia Konrad, Esq., General Counsel/Head of
Legal Dept., oder per E-Mail hauptversammlung@rhi-ag.com, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zu Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwort einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung an
den Vorstand gestellt werden.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG, sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft www.rhi-ag.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Aufgrund der
Änderungen des AktG durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009
finden die Bestimmungen der Satzung über die Einberufung der
Hauptversammlung, der Hinterlegung der Aktien für die und die
Teilnahme- und Stimmberechtigung an der Hauptversammlung keine
Anwendung. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärs-rechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 20. April 2010 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt
für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
27. April 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zu gehen muss.

Per Post RHI AG
(in Schriftform)Investor Relations


z.Hd. Frau Mag. Barbara Potisk-Eibensteiner
Wienerbergstraße 11
1100 Wien
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000676903 im Text
angeben)
Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 52
Per E-Mail: anmeldung.rhi@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist


Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft ausschließlich
unter einer der oben genannten Adressen zu gehen muss.


Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das nachfolgend
Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).

Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: • Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), •
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs; ISIN AT0000676903, • Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung, • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 20. April 2010 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestäti-gung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt wer¬den können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:


Per Post RHI AG
(in Schriftform) Investor Relations
z.Hd. Frau Mag. Barbara Potisk-Eibensteiner
Wienerbergstraße 11
1100 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 52
Per E-Mail: anmeldung.rhi@hauptversammlung.at; wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort


Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.rhi-ag.com abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 29. April 2010 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rhi-ag.com ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm G.
Rasinger vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-0, Fax +43 1 8763343-49
oder E-Mail wilhelm.rasinger@iva.or.at.

Gesamtzahl der Aktien und Zwischenscheine Im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 289.376.212,84 eingeteilt in 39.819.039 auf den
Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 39.819.039 Stückaktien. Es
bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur
Behebung der Stimmkarten beginnt ab 09.00 Uhr.

Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder
Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurde,
werden gebeten zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen
Lichtbildausweis mitzubringen.

Wien, im März 2010
Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: RHI AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

RHI AG

Investor Relations

Mag. Barbara Potisk-Eibensteiner

Tel: +43-1-50213-6123

Email: barbara.potisk@rhi-ag.com

Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000676903
WKN: 874182
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Markt


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