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Steuern sparen mit der richtigen Nachlassplanung! / TIPP vom MÜNCHENER VEREIN für die Generation 50Plus: Richtig Erben und Vererben mit den neuen Regelungen zum Erbschaftssteuergesetz

Geschrieben am 07-04-2010

München (ots) - Mehrere 100 Millionen Euro werden jährlich in
Deutschland in Form von Barwerten und Immobilien vererbt. Doch nur
etwa jeder Dritte hinterlässt eine letztwillige, rechtsgültige
Verfügung. Das gefährdet nicht nur den familiären Zusammenhalt,
sondern auch das Familienvermögen. Mit einer richtigen
Nachlassplanung kann nicht nur das Vermögen generationsübergreifend
gesichert, sondern auch noch Steuern gespart werden. "Wenn
beispielsweise eine Wohnimmobilie bereits zu Lebzeiten gegen
Einräumung eines weiteren Wohn- und Nutzungsrechtes des Schenkers
übertragen wird, kann das zu einer deutlich geringeren Schenkungs-
und Erbschaftssteuer beim Begünstigten führen", erklärt Elmar
Uricher, Vorstand des Instituts für Erbrecht e.V., eine wichtige
Neuregelung der Erbschaftssteuerreform von 2009. Diese wurde nun zum
1.1.2010 um wichtige Punkte im Rahmen des
Wachstumsbeschleunigungsgesetzes von der neuen Regierung ergänzt.
Insbesondere die Erbengruppe der Geschwister, Nichten und Neffen, die
als Verlierer der Reform von 2009 galten, werden damit steuerlich
besser gestellt.

Von den neuen Regelungen ab 1.1.2010 profitieren:

Bislang mussten Geschwister, Nichten und Neffen 30 bis 50 Prozent
über den Freibetrag von 20.000 Euro versteuern. Ab 2010 wird bei
gleichbleibendem Freibetrag der Steuerbetrag deutlich nach unten
korrigiert, indem diese Erbengruppe zusammen mit anderen Verwandten
als Erben der Erbschaftssteuerklasse II eingeordnet wird. Die Erben
müssen je nach Erbschaftshöhe nun nur noch 15 bis maximal 43 Prozent
Erbschaftssteuer zahlen. Weitere Neuregelungen betreffen zum Beispiel
die Unternehmensnachfolge.

Mit individuellen Nachlassregelungen Vermögen steuerlich
begünstigt weitergeben:

In der heutigen Gesellschaft mit ihrer Vielfalt an Lebensmodellen
ist es für den Einzelnen nicht einfach, ohne professionelle
Unterstützung eine optimale Gestaltung bei der Vermögensnachfolge zu
finden. "So schließen Menschen beispielsweise im Laufe ihres Lebens
mehrere Ehen oder haben Kinder aus verschiedenen Beziehungen. Um
unnötige Erbstreitigkeiten und hohe Steuerforderungen gegenüber den
Begünstigten zu vermeiden, ist eine genaue Analyse und Beratung für
eine individuelle Nachlassplanung ratsam", bekräftigt Elmar Uricher.

Veranstaltungsreihe zum Thema Erben des MÜNCHENER VEREIN in
Zusammenarbeit mit dem Institut für Erbrecht e.V.:

In Kooperation mit dem Kurort Bad Wörishofen veranstaltet der
MÜNCHENER VEREIN zusammen mit dem Institut für Erbrecht e.V. zum
zweiten Mal eine Vortragsreihe rund um das Thema Erben. "Wir sind
spezialisiert auf die Gesundheits- und Altersvorsorge für die
Generation 50Plus", so Dr. Wolf-Dieter Sielaff, Beauftragter für die
Generation 50Plus bei der MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe. "Wir
begleiten unsere Versicherungsnehmer aus dieser Zielgruppe nicht nur
bei Gesundheitsfragen und beim Aufbau ihres Vermögens, sondern
möchten ihnen auch Hilfestellungen für eine sinnvolle
Vermögens-Weitergabe an nachfolgende Generationen mit möglichst wenig
steuerlichen Abzügen leisten", so Dr. Sielaff weiter. Daher
kooperiert der Generationen-Versicherer aus München seit einigen
Jahren erfolgreich mit dem Institut für Erbrecht e.V., das mit über
150 Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in ganz
Deutschland Menschen bei der Vermögensnachfolge professionell berät.
Die Veranstaltungsreihe umfasst die Themen "Schenken und Vererben" am
13. April, 22. Juni, 3. August und 12. Oktober sowie
"Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" am 18. Mai und 20. Juli
2010. Interessierte erhalten im Haus "Zum Gugger" in Bad Wörishofen
von Fachanwälten des Institutes für Erbrecht professionelle Tipps.
Beginn ist jeweils 15 Uhr. Der Eintritt ist kostenlos.

Weitere Informationen zum Partner MÜNCHENER VEREIN finden Sie
unter www.muenchener-verein.de oder unter 01802/22 34 44.

Informationen zum Institut für Erbrecht e.V. erhalten Sie unter
www.erbrecht-institut.de .

Originaltext: MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60945
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60945.rss2

Pressekontakt:
MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe
Öffentlichkeitsarbeit / Jana Bohnert
Pettenkoferstr. 19
80336 München
Tel: 089/51 52 1154
Fax: 089/51 52 3154
presse@muenchener-verein.de
www.muenchener-verein.de


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