Mangelhafte IT-Berechtigungsstruktur in Kliniken torpediert ärztliche Schweigepflicht / Im System gespeicherte Patientendaten können auch von Unbefugten eingesehen werden
Geschrieben am 15-04-2010 |
Berlin (ots) - 15. April 2010 - Völcker Informatik äußert große Bedenken über den Umgang mit hochsensiblen Patientendaten in deutschen Krankenhäusern. "Infolge der zunehmenden Digitalisierung existieren notwendige Informationen über das Behandlungsverhältnis längst nicht mehr nur in Papierform, sondern sind auch in den IT-Systemen hinterlegt - Stichwort digitale Krankenakte", konkretisiert Peter Weierich, Unternehmenssprecher des Berliner Identity-Management-Anbieters. In vielerlei Hinsicht bringe dies zwar Vorteile und Annehmlichkeiten im Berufsalltag mit sich. Jede Medaille habe aber auch ihre Kehrseite: "Das Problem ist, dass kaum eine Klinik über ein System verfügt, das klipp und klar festlegt, welche Personen welche Zugriffsrechte auf die Klinikanwendungen haben." Damit könne nicht zuverlässig verhindert werden, dass Unbefugte Einblick in die Daten haben oder diese sogar weitergeben. "Das bedeutet dann nichts anderes als eine Umgehung der ärztlichen Schweigepflicht", mahnt Peter Weierich.
Ohne ein zentrales System, das Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten regelt, sei auch keine transparente Dokumentation und Kontrolle möglich. "So lässt sich nicht einmal feststellen, wer wann und in welcher Form gegen die Regeln verstoßen und damit die Schweigepflicht ausgehebelt hat." Vorausgesetzt, der Eid des Hippokrates, diese "älteste Datenschutzregelung der Welt", ist überhaupt in entsprechende Regeln umgesetzt, die sich auch IT-seitig anwenden lassen. Dabei kann die Technik viele Berechtigungsprozesse auch automatisiert verwalten - durch Synchronisierung mit Personalmanagement- und Dienstplansystemen.
Die Folgen eines fehlenden Identitäts- und Berechtigungsmanagements können erheblich sein. So wird der Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereiches einer Person - ein Gut mit Verfassungsrang - aufgehoben. In Deutschland hat der Gesetzgeber die Verschwiegenheitspflicht mit dem stärksten ihm zur Verfügung stehenden Mittel geregelt: Gemäß § 203 des Strafgesetzbuches drohen Geld- oder Freiheitsstrafe. Wobei Peter Weierich die Ärzte selbst aus der Schusslinie nimmt: "Der Fehler steckt im System - und die Institutionen unternehmen offenbar nicht alles, um die Ärzte entsprechend zu schützen. Vielleicht auch deshalb, weil im Sinne des Strafgesetzbuches nicht die Institution haftet, sondern eben der Arzt." Die Mängel im System trieben schon skurril anmutende Blüten. In Bayern seien beispielsweise die Notärzte verpflichtet, jeden Einsatz elektronisch über das Web-Portal der Kassenärztlichen Vereinigung zu dokumentieren. Das Protokoll enthalte nicht nur personenbezogene Daten, die zur Abrechnung notwendig sind, sondern beispielsweise auch die Vorgeschichte des Patienten. "Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, bekommt kein Geld", so lautet die Drohung der KVB. Somit wird der Arzt zum Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht gezwungen.
Der Softwarehersteller Völcker Informatik ist mit seiner Identity-Management-Branchenlösung auf der diesjährigen ConhIT (20. bis 22. April 2010) bei zwei Integrationspartnern, IT Concepts und ic compas, präsent.
Völcker Informatik ist führender Anbieter von Identity Management und Auditing Systemen, einem zentralen Element bei der Etablierung eines möglichst hohen Niveaus der Datensicherheit in jedem Unternehmen und jeder Behörde. Viele Konzerne, mittelständische Firmen und öffentliche Einrichtungen verlassen sich heute bereits bei der Verwaltung ihrer Zugriffsrechte auf die Völcker-Software ActiveEntry, die alle Bereiche des Identity Management einschließlich User Provisioning und Identity Auditing umfasst. Zu den Kunden des 1995 in Berlin gegründeten Unternehmens zählen unter anderen AOK, Bofrost, verschiedene Industrie- und Handelskammern, die Bayer AG, SCHOTT und die Landeshauptstadt München.
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